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Entziehung der Fahrerlaubnis durch Strafgerichte Deutschland

Von Strafgerichten angeordnete Entziehungen der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) je Jahr · gerichtliche Entziehungen der Fahrerlaubnis pro Jahr

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Einordnung

Strafgerichte entzogen 2024 in 91.893 Fällen die Fahrerlaubnis, 4 Prozent weniger als im Vorjahr. 2007, im ersten Jahr der bundesweit vollständigen Statistik, waren es 127.431 – seitdem ist die Zahl um 28 Prozent gesunken. Den niedrigsten Stand gab es 2015 mit 88.189.

Methodik & Definition

Grundlage ist die Strafverfolgungsstatistik: Gezählt werden Entziehungen der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) und Fahrverbote (§ 44 StGB), die Strafgerichte zusammen mit einer rechtskräftigen Verurteilung angeordnet haben. Fahrverbote der Bußgeldstellen – etwa wegen zu schnellen Fahrens – sind nicht enthalten. Bundesweit vollständig ist die Statistik seit 2007.

Bei einer Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis; das Gericht setzt eine Sperrfrist, nach der eine neue beantragt werden kann – oft erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Häufige Fragen

Wie vielen Menschen wird der Führerschein entzogen?

Strafgerichte ordneten 2024 in 91.893 Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis an. Fahrverbote und Entziehungen durch Bußgeldstellen und Fahrerlaubnisbehörden sind darin nicht enthalten.

Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene

Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene, 2024
Gruppe Balken 2024 Anteil ggü. 2023
Erwachsene (ab 21 Jahren) 88.274 96,1 % −3,4 %
Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) 3.200 3,5 % −9,8 %
Jugendliche (14 bis 17 Jahre) 419 0,5 % +4,2 %

Stand: 2024. Anteil an allen Anordnungen des Jahres (Statsray-Berechnung). Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Strafverfolgungsstatistik, GENESIS 24311-0003.

Quelle & Daten

Messgröße
Von Strafgerichten angeordnete Entziehungen der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) je Jahr
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0
Rhythmus
jährlich