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Wann kann ich in Rente gehen?

Geburtsdatum eingeben und sehen, ab wann Sie regulär, nach 45 Beitragsjahren oder mit Abschlag ab 63 in Rente gehen können.

Renteneintritt berechnen

Renteneintrittsalter nach Jahrgang

JahrgangRegelaltersrenteNach 45 Jahren (abschlagsfrei)Abschlag mit 63 (35 Jahre)
Jahrgang 1955 65 Jahre und 9 Monate 63 Jahre und 6 Monate 9,9 %
Jahrgang 1956 65 Jahre und 10 Monate 63 Jahre und 8 Monate 10,2 %
Jahrgang 1957 65 Jahre und 11 Monate 63 Jahre und 10 Monate 10,5 %
Jahrgang 1958 66 Jahre 64 Jahre 10,8 %
Jahrgang 1959 66 Jahre und 2 Monate 64 Jahre und 2 Monate 11,4 %
Jahrgang 1960 66 Jahre und 4 Monate 64 Jahre und 4 Monate 12 %
Jahrgang 1961 66 Jahre und 6 Monate 64 Jahre und 6 Monate 12,6 %
Jahrgang 1962 66 Jahre und 8 Monate 64 Jahre und 8 Monate 13,2 %
Jahrgang 1963 66 Jahre und 10 Monate 64 Jahre und 10 Monate 13,8 %
Jahrgang 1964 67 Jahre 65 Jahre 14,4 %
Jahrgang 1965 67 Jahre 65 Jahre 14,4 %
Jahrgang 1966 67 Jahre 65 Jahre 14,4 %
Jahrgang 1967 67 Jahre 65 Jahre 14,4 %
Jahrgang 1968 67 Jahre 65 Jahre 14,4 %
Jahrgang 1969 67 Jahre 65 Jahre 14,4 %
Jahrgang 1970 67 Jahre 65 Jahre 14,4 %
Jahrgang 1971 67 Jahre 65 Jahre 14,4 %
Jahrgang 1972 67 Jahre 65 Jahre 14,4 %
Jahrgang 1973 67 Jahre 65 Jahre 14,4 %
Jahrgang 1974 67 Jahre 65 Jahre 14,4 %
Jahrgang 1975 67 Jahre 65 Jahre 14,4 %

Die drei Wege in die Altersrente

Regelaltersrente: Die Altersgrenze steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für alle ab 1964 Geborenen gilt die Rente mit 67. Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre Versicherungszeit.

Rente für besonders langjährig Versicherte: Wer 45 Beitragsjahre erreicht, kann bis zu zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersgrenze dafür steigt von 63 auf 65 Jahre (ab Jahrgang 1964).

Rente für langjährig Versicherte: Nach 35 Versicherungsjahren ist ein Rentenbeginn ab 63 möglich. Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent – bei Jahrgang 1964 also um 14,4 Prozent.

Die Rente beginnt jeweils am Ersten des Monats, nachdem das maßgebliche Alter vollendet ist. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), §§ 35–38 und 235–236b, Stand Oktober 2026.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich in Rente gehen?

Das hängt vom Geburtsjahr und von den Versicherungsjahren ab. Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise auf 67 Jahre (ab Jahrgang 1964). Nach 45 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn bis zu zwei Jahre früher möglich, nach 35 Jahren ab 63 mit Abschlag.

Gibt es die Rente mit 63 noch?

Ja. Abschlagsfrei mit 63 konnten nur Versicherte mit 45 Beitragsjahren der Jahrgänge vor 1953 in Rente gehen; seitdem steigt diese Altersgrenze auf 65 Jahre. Mit 35 Versicherungsjahren ist ein Rentenbeginn ab 63 weiterhin möglich, allerdings mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent.

Wie hoch ist der Abschlag bei früherem Rentenbeginn?

Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent. Wer 4 Jahre früher geht, verliert also 14,4 Prozent.

Wann beginnt die Rente genau?

Die Rente beginnt am Ersten des Monats, der auf die Vollendung des maßgeblichen Alters folgt. Wer am Ersten eines Monats geboren ist, kann daher einen Monat früher in Rente gehen.

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