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Verfahren vor Arbeitsgerichten Deutschland

Vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz) erledigte Urteilsverfahren pro Jahr, alle Erledigungsarten

Einordnung

Die Arbeitsgerichte haben 2024 rund 297.000 Urteilsverfahren erledigt, 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Nur rund 17.400 davon endeten mit einem streitigen Urteil – zwei Drittel wurden mit einem Vergleich beendet.

Methodik & Definition

Gezählt werden die im Jahr erledigten Verfahren, nicht die neu eingegangenen. Ein Verfahren kann sich gegen mehrere Personen richten oder mehrere Streitpunkte umfassen; es zählt trotzdem einmal.

Urteilsverfahren sind Klagen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa gegen Kündigungen, um Lohn, Zeugnisse oder Abmahnungen. Beschlussverfahren, zum Beispiel zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, sind nicht enthalten. Nach welchem Streitgegenstand geklagt wurde, weist diese Tabelle nicht aus.

Häufige Fragen

Wie viele Arbeitsgerichtsverfahren gibt es pro Jahr?

2024 erledigten die Arbeitsgerichte 296.968 Urteilsverfahren, 2023 waren es 275.550.

Arbeitsgerichtsverfahren nach Bundesländern

Verfahren vor Arbeitsgerichten nach Bundesland, 2024
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 71.530
2 Bayern 45.104
3 Baden-Württemberg 36.454
4 Hessen 27.114
5 Niedersachsen 25.410
6 Berlin 14.872
7 Rheinland-Pfalz 12.589
8 Sachsen 11.872
9 Hamburg 9.683
10 Schleswig-Holstein 8.819
11 Brandenburg 7.618
12 Sachsen-Anhalt 7.129
13 Thüringen 6.385
14 Mecklenburg-Vorpommern 5.366
15 Bremen 4.088
16 Saarland 2.935

Stand: 2024. Deutschland insgesamt: 296.968. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Justizstatistiken, GENESIS 24281-0010.

Quelle & Daten

Messgröße
Vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz) erledigte Urteilsverfahren pro Jahr, alle Erledigungsarten
Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Justizstatistiken, Datensatz GENESIS 24281-0001
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0
Rhythmus
jährlich