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Philippinische Staatsangehörige in Bayern

Ausländerinnen und Ausländer mit philippinischer Staatsangehörigkeit laut Ausländerzentralregister am 31. Dezember · Bayern

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis) (GENESIS 12521-0021)
Region
Bayern
Rhythmus
jährlich

Philippinische Staatsangehörige in Bayern im Vergleich

Die Zahl der Menschen mit philippinischer Staatsangehörigkeit in Bayern lag im Jahr 2025 bei 8.680. Im Jahr 2024 waren es 8.380 – ein Anstieg um 300. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe (2000).

Unter den 16 Bundesländern liegt Bayern damit auf Platz 2 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 18 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2000 wurde im Jahr 2025 erreicht (8.680), der niedrigste im Jahr 2005 (3.160).

Philippinische Staatsangehörige in allen Bundesländern

Philippinische Staatsangehörige nach Bundesland, 2025
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 8.900
2 Bayern 8.680
3 Baden-Württemberg 7.850
4 Hessen 5.070
5 Niedersachsen 3.190
6 Berlin 2.850
7 Rheinland-Pfalz 2.690
8 Hamburg 2.275
9 Schleswig-Holstein 1.600
10 Brandenburg 1.300
11 Sachsen 1.205
12 Thüringen 710
13 Mecklenburg-Vorpommern 700
14 Bremen 450
15 Sachsen-Anhalt 380
16 Saarland 295

Stand: 2025. Deutschland insgesamt: 48.140. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), GENESIS 12521-0021.

Methodik & Definition

Ausländerinnen und Ausländer mit philippinischer Staatsangehörigkeit laut Ausländerzentralregister am 31. Dezember. Rund 48.100 Menschen mit philippinischer Staatsangehörigkeit lebten Ende 2025 in Deutschland – Platz 43 unter den Staatsangehörigkeiten. 28,5 Prozent sind Männer, das Durchschnittsalter liegt bei 39,0 Jahren, 8,8 Prozent sind minderjährig.

Grundlage ist das Ausländerzentralregister (AZR). Gezählt werden Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Wer zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, gilt als Deutscher und ist nicht enthalten.

Eingebürgerte und in Deutschland geborene Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit zählen nicht als Ausländer. Die Zahl der Menschen mit Wurzeln in einem Land ist deshalb meist deutlich höher. Sprünge können durch Registerbereinigungen entstehen.

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Tabelle 12521-0021
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0