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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Attenkirchen

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort zum Quartalsende (ohne Beamte, Selbstständige und Minijobber) · Attenkirchen

Quelle
Bundesagentur für Arbeit (via Destatis) (Regionaldatenbank 13111-01-03-5)
Region
Attenkirchen, Bayern
Rhythmus
jährlich (Stichtag 30. Juni)

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Attenkirchen im Vergleich

Mit 449 liegt Attenkirchen auf Platz 20 von 24 Gemeinden ab 1.000 Einwohnern im Landkreis Freising – ein vergleichsweise niedriger Wert.

Der höchste Wert seit 30. Juni 2011 wurde am 30. Juni 2020 erreicht (582), der niedrigste am 30. Juni 2011 (321).

Beschäftigte: alle Gemeinden ab 1.000 Einwohnern im Landkreis Freising

Rang Stadt / Gemeinde Balken Beschäftigte
1 Freising 45.060
2 Hallbergmoos 8.042
3 Eching 7.180
4 Neufahrn b.Freising 6.613
5 Moosburg a.d.Isar 5.993
6 Allershausen 2.378
7 Fahrenzhausen 1.514
8 Au i.d.Hallertau 1.438
9 Kranzberg 1.268
10 Langenbach 1.265
11 Zolling 1.159
12 Hohenkammer 802
13 Nandlstadt 753
14 Wang 749
15 Gammelsdorf 636
16 Rudelzhausen 588
17 Kirchdorf a.d.Amper 571
18 Mauern 470
19 Marzling 462
20 Attenkirchen 449
21 Haag a.d.Amper 360
22 Hörgertshausen 230
23 Wolfersdorf 176
24 Paunzhausen 93

Stand: 30. Juni 2025. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank 13111-01-03-5.

Ranking aller 1.598 Städte und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern in Deutschland

Methodik & Definition

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort zum Quartalsende (ohne Beamte, Selbstständige und Minijobber). Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zeigt, wie viele Menschen in Deutschland in einem regulären Job mit Beiträgen zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung arbeiten. Sie ist der wichtigste Maßstab für den Arbeitsmarkt vor Ort – bis hinunter auf die Gemeinde.

Grundlage ist die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Gezählt werden Beschäftigte an ihrem Arbeitsort, einschließlich Auszubildender und Teilzeitkräfte. Nicht enthalten sind Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige und ausschließlich geringfügig Beschäftigte.

Für Kreise und Gemeinden gibt es die Zahl zum Stichtag 30. Juni. Weil am Arbeitsort gezählt wird, haben Städte mit vielen Einpendlern oft mehr Beschäftigte als erwerbstätige Einwohner.

Quelle
Bundesagentur für Arbeit (via Destatis), Regionaldatenbank 13111-01-03-5
Lizenz der Daten
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Attenkirchen?

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Attenkirchen lag am 30. Juni 2025 bei 449. Am 30. Juni 2024 waren es 469 – ein Rückgang um 20. Das ist der niedrigste Wert seit 30. Juni 2015.

Wie schneidet Attenkirchen im Vergleich ab?

Mit 449 liegt Attenkirchen auf Platz 20 von 24 Gemeinden ab 1.000 Einwohnern im Landkreis Freising – ein vergleichsweise niedriger Wert.

Wie hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Attenkirchen entwickelt?

Am 30. Juni 2011 lag der Wert bei 321, am 30. Juni 2025 bei 449 – ein Anstieg um 128.