Krankengeld-Rechner
Wie viel Krankengeld bekomme ich? Bruttolohn und Steuerklasse eingeben: Krankengeld brutto und netto nach § 47 SGB V mit den Rechengrößen 2026 – samt Abzügen und Vergleich mit dem bisherigen Nettolohn.
Krankengeld berechnen
Krankengeld nach § 47 SGB V: 70 % des Bruttolohns, höchstens 90 % des Nettolohns, höchstens 135,63 € brutto je Kalendertag (2026). Abgezogen werden die Anteile zur Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %) und Pflegeversicherung. Monat = 30 Tage, ohne Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld. Gilt für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nach Ende der Lohnfortzahlung.
Krankengeld 2026 nach Bruttolohn
| Brutto | Nettolohn | Krankengeld netto |
|---|---|---|
| 1.500 € | 1.211 € | 914 € |
| 2.000 € | 1.477 € | 1.157 € |
| 2.500 € | 1.769 € | 1.385 € |
| 3.000 € | 2.054 € | 1.609 € |
| 3.500 € | 2.333 € | 1.827 € |
| 4.000 € | 2.606 € | 2.040 € |
| 5.000 € | 3.130 € | 2.451 € |
| 6.000 € | 3.642 € | 2.852 € |
| 7.000 € | 4.180 € | 3.273 € |
Der Krankengeld-Rechner schätzt, wie viel gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, wenn die Entgeltfortzahlung endet und die Krankenkasse zahlt. Er rechnet nach § 47 SGB V mit den Rechengrößen 2026 und weist das Krankengeld brutto und netto je Kalendertag und je Monat aus – zusammen mit dem Vergleich zum bisherigen Nettolohn. Eingaben sind Bruttomonatslohn, Steuerklasse, Kinderzahl, Kirchensteuer und gegebenenfalls ein Wohnsitz in Sachsen.
Rechenweg im Krankengeld-Rechner
Ausgangspunkt ist das Regelentgelt: der Bruttomonatslohn geteilt durch 30. Es zählt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, 2026 sind das 69.750 € im Jahr oder 193,75 € je Kalendertag. Daraus ergeben sich zwei Obergrenzen:
- 70 % des Regelentgelts,
- 90 % des kalendertäglichen Nettolohns. Den Nettolohn ermittelt der Rechner mit derselben Logik wie der Brutto-Netto-Rechner – einschließlich Steuerklasse, Kinderzahl, Kirchensteuer und des höheren Pflegebeitrags in Sachsen.
Der niedrigere der beiden Werte ist das Bruttokrankengeld. Davon tragen Versicherte ihren Anteil an der Renten- (9,3 %), Arbeitslosen- (1,3 %) und Pflegeversicherung (§ 170 SGB VI, § 347 SGB III, § 59 SGB XI). Beim Pflegebeitrag setzt der Rechner 1,8 % an, in Sachsen 2,3 %; Kinderlose zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr, Eltern mehrerer Kinder für das zweite bis fünfte Kind je 0,25 Punkte weniger.
Beispiel: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, kinderlos
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Regelentgelt je Tag (3.500 € ÷ 30) | 116,67 € |
| 70 % des Regelentgelts | 81,67 € |
| 90 % des Nettolohns (2.333,25 € ÷ 30) | 70,00 € |
| Krankengeld brutto je Tag (niedrigerer Wert) | 70,00 € |
| − Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung | 9,10 € |
| = Krankengeld netto je Tag | 60,90 € |
| Krankengeld netto im Monat (30 Tage) | 1.827,00 € |
In diesem Fall begrenzt die 90-Prozent-Regel das Krankengeld, nicht die 70-Prozent-Regel. Die Abzüge setzen sich aus 6,51 € Renten-, 0,91 € Arbeitslosen- und 1,68 € Pflegeversicherung je Tag zusammen. Netto bleiben 78 % des bisherigen Nettolohns – im Monat 506,25 € weniger. Mit einem Kind ist der Pflegebeitrag niedriger und der Nettolohn mit 2.348,17 € etwas höher; das Krankengeld steigt dadurch auf 70,45 € brutto und 61,71 € netto je Tag, also 1.851,30 € im Monat.
Was nicht in die Berechnung eingeht
- Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, die das Regelentgelt erhöhen können,
- privat Versicherte, Selbstständige mit Krankengeld-Wahltarif und Beziehende von Arbeitslosengeld, deren Krankengeld sich nach dem Arbeitslosengeld richtet,
- Kinderkrankengeld bei Erkrankung eines Kindes, für das eigene Regeln gelten,
- Krankentagegeld aus privaten Zusatzversicherungen.
Der Monat wird einheitlich mit 30 Tagen gerechnet. Es handelt sich um eine vereinfachte Berechnung; maßgeblich ist der Bescheid der Krankenkasse.
Statistiken und weitere Rechner
Wie viele Menschen in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zeigt die Statistik von Statsray. Zur Einordnung des eigenen Bruttolohns dienen das Mediangehalt und das Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten. Den Nettolohn als Vergleichswert liefert der Brutto-Netto-Rechner; bei Arbeitslosigkeit gilt der Arbeitslosengeld-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Bei durchschnittlichen Löhnen bleiben so rund 75 bis 79 Prozent des bisherigen Nettolohns, bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze weniger.
Wie hoch ist das Krankengeld höchstens?
Weil das Regelentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung zählt, beträgt das Krankengeld 2026 höchstens 135,63 Euro brutto je Kalendertag.
Ab wann gibt es Krankengeld?
Arbeitnehmer erhalten in den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit ihren Lohn vom Arbeitgeber weiter. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld – wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, die Zeit der Lohnfortzahlung eingerechnet.
Muss man Krankengeld versteuern?
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen des Jahres. Wer mehr als 410 Euro Krankengeld im Jahr erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben.
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