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Umsatz: Heime Berlin

Steuerbarer Umsatz der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Wirtschaftszweig Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) (WZ 2008 87) · steuerbarer Umsatz pro Jahr · Berlin

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) (GENESIS 73311-0002)
Region
Berlin
Rhythmus
jährlich

Umsatz: Heime in Berlin im Vergleich

Der steuerbare Umsatz im Wirtschaftszweig Heime in Berlin lag im Jahr 2024 bei 2,1 Mrd. €. Im Jahr 2023 waren es 1,9 Mrd. € – ein Anstieg um 0,2 Mrd. €. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe (2014).

Unter den 16 Bundesländern liegt Berlin damit auf Platz 5 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 8,3 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2014 wurde im Jahr 2024 erreicht (2,1 Mrd. €), der niedrigste im Jahr 2015 (0,6 Mrd. €).

Umsatz: Heime in allen Bundesländern

Umsatz: Heime nach Bundesland, 2024
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 6,9 Mrd. €
2 Bayern 5,0 Mrd. €
3 Niedersachsen 3,4 Mrd. €
4 Baden-Württemberg 3,2 Mrd. €
5 Berlin 2,1 Mrd. €
6 Hamburg 0,8 Mrd. €
7 Rheinland-Pfalz 0,8 Mrd. €
8 Hessen 0,7 Mrd. €
9 Saarland 0,6 Mrd. €
10 Sachsen 0,5 Mrd. €
11 Schleswig-Holstein 0,5 Mrd. €
12 Thüringen 0,3 Mrd. €
13 Sachsen-Anhalt 0,3 Mrd. €
14 Mecklenburg-Vorpommern 0,2 Mrd. €
15 Bremen 0,2 Mrd. €
16 Brandenburg 0,2 Mrd. €

Stand: 2024. Deutschland insgesamt: 25,9 Mrd. €. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), GENESIS 73311-0002.

Methodik & Definition

Steuerbarer Umsatz der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Wirtschaftszweig Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) (WZ 2008 87). Der steuerbare Umsatz im Wirtschaftszweig Heime lag 2024 bei 25,9 Milliarden Euro – 9,7 Prozent mehr als im Vorjahr und 72,8 Prozent mehr als 2014. Das ist der höchste Wert seit 2012. Unter den Ländern lag Nordrhein-Westfalen mit 6,9 Milliarden Euro vorn, Brandenburg mit 0,2 Milliarden Euro am Ende.

Grundlage ist die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) des Statistischen Bundesamtes. Erfasst sind Unternehmen, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und deren Jahresumsatz über der Kleinunternehmergrenze liegt (bis 2019: 17.500 Euro, seit 2020: 22.000 Euro). Organschaften zählen als ein Unternehmen; zugeordnet wird nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Umsätze ohne Umsatzsteuer, nicht inflationsbereinigt.

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), Tabelle 73311-0011
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0