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Umsatz: Softwareverlage Bayern

Steuerbarer Umsatz der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Wirtschaftszweig Verlegen von sonstiger Software (WZ 2008 5829) · steuerbarer Umsatz pro Jahr · Bayern

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) (GENESIS 73311-0002)
Region
Bayern
Rhythmus
jährlich

Umsatz: Softwareverlage in Bayern im Vergleich

Der steuerbare Umsatz im Wirtschaftszweig Softwareverlage in Bayern lag im Jahr 2024 bei 0,4 Mrd. €. Im Jahr 2023 waren es 0,3 Mrd. € – ein Anstieg um 0,1 Mrd. €. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe (2014).

Unter den 16 Bundesländern liegt Bayern damit auf Platz 1 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 33,3 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2014 wurde im Jahr 2024 erreicht (0,4 Mrd. €), der niedrigste im Jahr 2015 (0,1 Mrd. €).

Umsatz: Softwareverlage in allen Bundesländern

Umsatz: Softwareverlage nach Bundesland, 2024
RangBundeslandBalkenWert
1 Bayern 0,4 Mrd. €
2 Baden-Württemberg 0,2 Mrd. €
3 Nordrhein-Westfalen 0,2 Mrd. €
4 Hessen 0,1 Mrd. €
5 Berlin 0,1 Mrd. €
6 Schleswig-Holstein 0,0 Mrd. €
7 Bremen 0,0 Mrd. €
8 Saarland 0,0 Mrd. €
9 Rheinland-Pfalz 0,0 Mrd. €
10 Thüringen 0,0 Mrd. €
11 Brandenburg 0,0 Mrd. €
12 Niedersachsen (2023) 0,0 Mrd. €
13 Hamburg (2023) 0,0 Mrd. €
14 Sachsen-Anhalt (2023) 0,0 Mrd. €
15 Mecklenburg-Vorpommern (2022) 0,0 Mrd. €

Stand: 2024. Deutschland insgesamt: 1,3 Mrd. €. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), GENESIS 73311-0002.

Methodik & Definition

Steuerbarer Umsatz der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Wirtschaftszweig Verlegen von sonstiger Software (WZ 2008 5829). Der steuerbare Umsatz im Wirtschaftszweig Softwareverlage lag 2024 bei 1,3 Milliarden Euro – 8,2 Prozent mehr als im Vorjahr und 193,1 Prozent mehr als 2014. Das ist der höchste Wert seit 2012.

Grundlage ist die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) des Statistischen Bundesamtes. Erfasst sind Unternehmen, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und deren Jahresumsatz über der Kleinunternehmergrenze liegt (bis 2019: 17.500 Euro, seit 2020: 22.000 Euro). Organschaften zählen als ein Unternehmen; zugeordnet wird nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Umsätze ohne Umsatzsteuer, nicht inflationsbereinigt.

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), Tabelle 73311-0011
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0