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Umsatz: Textilveredlung Berlin

Steuerbarer Umsatz der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Wirtschaftszweig Veredlung von Textilien und Bekleidung (WZ 2008 1330) · steuerbarer Umsatz pro Jahr · Berlin

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) (GENESIS 73311-0002)
Region
Berlin
Rhythmus
jährlich

Umsatz: Textilveredlung in Berlin im Vergleich

Der steuerbare Umsatz im Wirtschaftszweig Textilveredlung in Berlin lag im Jahr 2022 bei 0,0 Mrd. €. Im Jahr 2020 waren es 0,0 Mrd. € – unverändert. Im Durchschnitt seit 2017 lag der Wert bei 0,0 Mrd. €.

Unter den 16 Bundesländern liegt Berlin damit auf Platz 14 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 2,4 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2017 wurde im Jahr 2019 erreicht (0,0 Mrd. €), der niedrigste im Jahr 2017 (0,0 Mrd. €).

Umsatz: Textilveredlung in allen Bundesländern

Umsatz: Textilveredlung nach Bundesland, 2024
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 0,4 Mrd. €
2 Bayern 0,3 Mrd. €
3 Niedersachsen 0,2 Mrd. €
4 Baden-Württemberg 0,2 Mrd. €
5 Hessen 0,1 Mrd. €
6 Sachsen 0,1 Mrd. €
7 Bremen 0,0 Mrd. €
8 Saarland 0,0 Mrd. €
9 Thüringen 0,0 Mrd. €
10 Brandenburg 0,0 Mrd. €
11 Schleswig-Holstein 0,0 Mrd. €
12 Sachsen-Anhalt 0,0 Mrd. €
13 Rheinland-Pfalz (2022) 0,1 Mrd. €
14 Berlin (2022) 0,0 Mrd. €
15 Hamburg (2023) 0,0 Mrd. €
16 Mecklenburg-Vorpommern (2023) 0,0 Mrd. €

Stand: 2024. Deutschland insgesamt: 1,5 Mrd. €. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), GENESIS 73311-0002.

Methodik & Definition

Steuerbarer Umsatz der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Wirtschaftszweig Veredlung von Textilien und Bekleidung (WZ 2008 1330). Der steuerbare Umsatz im Wirtschaftszweig Textilveredlung lag 2024 bei 1,5 Milliarden Euro – 4,9 Prozent weniger als im Vorjahr und 6,1 Prozent mehr als 2014.

Grundlage ist die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) des Statistischen Bundesamtes. Erfasst sind Unternehmen, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und deren Jahresumsatz über der Kleinunternehmergrenze liegt (bis 2019: 17.500 Euro, seit 2020: 22.000 Euro). Organschaften zählen als ein Unternehmen; zugeordnet wird nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Umsätze ohne Umsatzsteuer, nicht inflationsbereinigt.

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), Tabelle 73311-0011
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0