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Regelsatz Bürgergeld

Monatlicher Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende · Grundsicherung, Alleinstehende

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Einordnung

Der Regelsatz ist der monatliche Pauschalbetrag, den Alleinstehende in der Grundsicherung für ihren Lebensunterhalt erhalten – zusätzlich zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung nicht mehr Bürgergeld, sondern Grundsicherungsgeld.

Regelsatz 2027: Wie geht es weiter?

Der Regelsatz für 2027 ist noch nicht festgelegt (Stand: 21. Oktober 2026). Die Bundesregierung bestimmt ihn per Verordnung, nach dem geplanten Verfahren bis spätestens Ende Oktober. Gleichzeitig soll sich die Berechnung ändern: Statt der bisherigen zweistufigen Fortschreibung ist ein Mischindex aus Preisen (70 Prozent) und Nettolöhnen (30 Prozent) vorgesehen.

In der Anhörung im Bundestag rechnete ein Sachverständiger erneut mit 563 Euro – es wäre die dritte Nullrunde in Folge. Wegen des Besitzschutzes kann der Regelsatz nicht sinken. Sobald die Verordnung vorliegt, aktualisieren wir Wert und Diagramm.

Methodik & Definition

Die Regelsätze werden jährlich zum 1. Januar per Verordnung fortgeschrieben – anhand der Entwicklung von Preisen und Löhnen. Ein Besitzschutz verhindert, dass sie sinken; deshalb blieben sie 2025 und 2026 bei 563 Euro (Nullrunde).

Bis Ende 2022 hieß die Leistung Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), von 2023 bis Juni 2026 Bürgergeld. Mit der Reform zur Neuen Grundsicherung gilt seit dem 1. Juli 2026 die Bezeichnung Grundsicherungsgeld.

Paare erhalten je Person 506 Euro, für Kinder gelten je nach Alter geringere Beträge.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Regelsatz 2027?

Der Regelsatz für 2027 ist noch nicht festgelegt (Stand: 21. Oktober 2026). Erwartet wird, dass Alleinstehende weiterhin 563 Euro erhalten. Sinken kann der Betrag wegen des Besitzschutzes nicht.

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?

Alleinstehende erhalten 2026 weiterhin 563 Euro im Monat. Wie schon 2025 gab es keine Erhöhung (Nullrunde); zuletzt stieg der Regelsatz zum 1. Januar 2024.

Gibt es das Bürgergeld noch?

Seit dem 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld durch die Neue Grundsicherung abgelöst; die Geldleistung heißt jetzt Grundsicherungsgeld. Die Höhe des Regelsatzes hat sich dadurch nicht geändert.

Sind Miete und Heizung im Regelsatz enthalten?

Nein. Die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung werden zusätzlich übernommen.

Quelle & Daten

Messgröße
Monatlicher Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene (Regelbedarfsstufe 1) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Quelle
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Datensatz Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnungen
Lizenz der Daten
Amtliche Werte (Gesetz und Verordnungen), gemeinfrei nach § 5 UrhG
Rhythmus
bei Änderung

Zitiert in unseren Analysen

Diese Artikel verwenden die Statistik als Quelle.