Bürgergeld-Rechner
Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld 2026 berechnen: Regelsätze, Mehrbedarf, Miete und Hinzuverdienst-Freibeträge – mit Rechenweg für Alleinstehende, Paare und Familien.
Grundsicherungsgeld berechnen
| Bedarf | Betrag |
|---|---|
| Regelbedarf alleinstehend | 563,00 € |
| Miete und Heizung | 550,00 € |
| = Gesamtbedarf | 1.113,00 € |
| = Anspruch | 1.113,00 € |
Berechnung nach SGB II in der Fassung ab 1. Juli 2026 (Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld). Wohnkosten werden wie eingegeben angesetzt – das Jobcenter übernimmt nur angemessene Kosten. Vermögen, Sanktionen und die genaue Verteilung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft sind nicht berücksichtigt. Keine Rechtsberatung; verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.
Regelsätze 2026
| Regelbedarfsstufe | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Stufe 1: Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2: Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person) | 506 € |
| Stufe 3: Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern | 451 € |
| Stufe 4: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| Stufe 5: Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| Stufe 6: Kinder bis 5 Jahre | 357 € |
Die Regelsätze sind 2025 und 2026 unverändert geblieben (Nullrunde). Über die Anpassung zum 1. Januar 2027 entscheidet die Bundesregierung im Herbst.
Der Bürgergeld-Rechner ermittelt, wie viel Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) einem Haushalt zusteht. Seit Juli 2026 heißt die Leistung offiziell Grundsicherungsgeld; das Rechenprinzip ist gleich geblieben: Bedarf der Bedarfsgemeinschaft minus anrechenbares Einkommen. Der Rechner richtet sich an Alleinstehende, Alleinerziehende und Paare mit bis zu vier Kindern – ausdrücklich auch an Erwerbstätige, deren Lohn nicht für den Lebensunterhalt reicht und die ergänzend Leistungen beziehen.
Bedarf und Einkommen: die Bausteine
Auf der Bedarfsseite addiert der Rechner:
- die Regelbedarfe 2026 je Person nach Alter und Stellung im Haushalt,
- den Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 Abs. 3 SGB II: 36 % des Regelbedarfs bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16, sonst 12 % je minderjährigem Kind, höchstens 60 %,
- den Mehrbedarf in der Schwangerschaft ab der 13. Woche von 17 % (§ 21 Abs. 2 SGB II),
- Miete und Heizung in der eingegebenen Höhe.
Abgezogen werden das Nettoerwerbseinkommen nach Abzug der Freibeträge aus § 11b SGB II, das Kindergeld von 259 € je minderjährigem Kind sowie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss in voller Höhe. Die Freibeträge werden – wie im Gesetz vorgesehen – vom Bruttolohn berechnet, angerechnet wird das Netto.
Bürgergeld-Rechner im Beispiel: alleinerziehend mit Teilzeitjob
Eine Alleinerziehende mit einem vierjährigen Kind zahlt 650 € Warmmiete und arbeitet in Teilzeit für 1.200 € brutto. In Steuerklasse II bleiben im Übergangsbereich (Midijob) 1.019,23 € netto.
| Position | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Regelbedarf Erwachsene | 563,00 € |
| Regelbedarf Kind (4 Jahre) | 357,00 € |
| Mehrbedarf Alleinerziehende (36 %) | 202,68 € |
| Miete und Heizung | 650,00 € |
| = Gesamtbedarf | 1.772,68 € |
| Erwerbseinkommen netto | 1.019,23 € |
| − Freibeträge nach § 11b SGB II | 348,00 € |
| + Kindergeld | 259,00 € |
| = angerechnetes Einkommen | 930,23 € |
| Anspruch auf Grundsicherungsgeld | 842,45 € |
Von den 1.200 € brutto bleiben 348 € anrechnungsfrei: 100 € Grundabsetzbetrag, 20 % von 420 € (84 €), 30 % von 480 € (144 €) und 10 % der restlichen 200 € (20 €). Der Haushalt verfügt damit über 2.120,68 € im Monat. Ohne den Job läge der Anspruch bei 1.513,68 € und das Haushaltsbudget bei 1.772,68 € – der Unterschied von 348 € entspricht genau dem Freibetrag.
Grenzen der Berechnung
- Vermögen und Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen bleiben unberücksichtigt.
- Das Einkommen wird nicht nach der horizontalen Methode auf die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft verteilt; ausgewiesen wird der Gesamtanspruch.
- Es lässt sich nur ein Erwerbseinkommen eintragen. Verdienen beide Partner, stehen in der Praxis jedem eigene Freibeträge zu.
- Weitere Mehrbedarfe, etwa bei Behinderung oder dezentraler Warmwasserbereitung, Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie vorrangige Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag sind nicht enthalten.
Das Ergebnis ist eine vereinfachte Berechnung; verbindlich ist der Bescheid des Jobcenters.
Zahlen und Rechner zum Thema
Wie sich der Regelsatz über die Jahre verändert hat, zeigt die Statistik zum Bürgergeld-Regelsatz. Zum Vergleich mit Erwerbseinkommen dient der gesetzliche Mindestlohn, zur Einordnung der Einkommenslage die Armutsgefährdungsquote. Das Netto eines Teilzeitjobs im Übergangsbereich berechnet der Midijob-Rechner, Kindesunterhalt der Unterhaltsrechner. Wer zuvor versicherungspflichtig beschäftigt war, prüft mit dem Arbeitslosengeld-Rechner zunächst den Anspruch auf ALG I. Familien mit Kindern sollten außerdem den Kinderzuschlag-Rechner nutzen: Kinderzuschlag und Wohngeld lassen sich kombinieren.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Seit 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Der Regelsatz beträgt unverändert 563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner, 471 € für Jugendliche von 14 bis 17, 390 € für Kinder von 6 bis 13 und 357 € für Kinder bis 5 Jahre. Dazu kommen Miete und Heizung in angemessener Höhe.
Wie viel darf man zum Bürgergeld dazuverdienen?
Die ersten 100 € bleiben frei, vom Einkommen zwischen 100 und 520 € 20 %, zwischen 520 und 1.000 € 30 % und darüber bis 1.200 € (mit Kind 1.500 €) 10 %. Bei einem Minijob mit 520 € brutto bleiben so 184 € anrechnungsfrei.
Was ändert sich mit der neuen Grundsicherung?
Seit Juli 2026 gibt es strengere Regeln beim Vermögen (die großzügige Karenzzeit entfällt), bei den Wohnkosten und bei Pflichtverletzungen. Die Regelsätze und die Freibeträge beim Hinzuverdienst sind gleich geblieben.
Wird das Kindergeld angerechnet?
Ja. Das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und mindert dessen Bedarf. Dafür gibt es für jedes Kind einen eigenen Regelbedarf.
Werden Miete und Heizung voll übernommen?
Nur soweit sie angemessen sind. Die Grenzen legt jede Kommune selbst fest. Dieser Rechner übernimmt die eingegebenen Kosten vollständig – liegt die Miete über der örtlichen Grenze, fällt der tatsächliche Anspruch niedriger aus.
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