Zum Inhalt springen
DE

Empfänger von Eingliederungshilfe Berlin

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 SGB IX im Lauf des Berichtsjahres · für Menschen mit Behinderung, im Lauf des Jahres · Berlin

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis) (GENESIS 22161-0010)
Region
Berlin
Rhythmus
jährlich

Empfänger von Eingliederungshilfe in Berlin im Vergleich

Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Berlin lag im Jahr 2025 bei 38.390. Im Jahr 2024 waren es 37.470 – ein Anstieg um 920. Im Durchschnitt seit 2020 lag der Wert bei 36.407.

Unter den 16 Bundesländern liegt Berlin damit auf Platz 9 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 3,6 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2020 wurde im Jahr 2025 erreicht (38.390), der niedrigste im Jahr 2020 (34.825).

Empfänger von Eingliederungshilfe in allen Bundesländern

Empfänger von Eingliederungshilfe nach Bundesland, 2025
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 264.055
2 Bayern 169.480
3 Niedersachsen 116.735
4 Baden-Württemberg 90.985
5 Hessen 77.030
6 Sachsen 54.555
7 Rheinland-Pfalz 40.110
8 Schleswig-Holstein 39.980
9 Berlin 38.390
10 Brandenburg 31.720
11 Sachsen-Anhalt 30.585
12 Thüringen 27.150
13 Hamburg 26.285
14 Mecklenburg-Vorpommern 25.505
15 Saarland 12.665
16 Bremen 10.845

Stand: 2025. Deutschland insgesamt: 1.056.070. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), GENESIS 22161-0010.

Methodik & Definition

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 SGB IX im Lauf des Berichtsjahres. Gut eine Million Menschen mit Behinderung erhielten 2025 Leistungen der Eingliederungshilfe – 12 Prozent mehr als 2020. Knapp ein Drittel der Empfänger ist jünger als 18 Jahre; rund 273.000 Menschen arbeiten mit dieser Unterstützung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.

Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit wesentlichen Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen, etwa durch Assistenz im Alltag, Unterstützung beim Wohnen, Beschäftigung in Werkstätten oder Hilfen in Kita und Schule. Seit 2020 ist sie im Neunten Sozialgesetzbuch (Teil 2 SGB IX) geregelt; davor gehörte sie zur Sozialhilfe. Gezählt werden alle Personen, die im Lauf des Jahres Leistungen erhalten haben.

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Tabelle 22161-0010
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0