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Eingriffe: Mandelentfernung in Nordrhein-Westfalen

Bei vollstationären Patientinnen und Patienten verschlüsselte Tonsillektomien (ohne Adenotomie) je Jahr (OPS 5-281), nach Behandlungsort · Nordrhein-Westfalen

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis) (DRG-Statistik, GENESIS 23141-0110)
Region
Nordrhein-Westfalen
Rhythmus
jährlich

Eingriffe: Mandelentfernung in Nordrhein-Westfalen im Vergleich

Die Zahl der stationären Prozeduren „Mandelentfernung“ in Nordrhein-Westfalen lag im Jahr 2025 bei 9.916. Im Jahr 2024 waren es 14.004 – ein Rückgang um 4.088. Im Durchschnitt seit 2005 lag der Wert bei 16.255.

Unter den 16 Bundesländern liegt Nordrhein-Westfalen damit auf Platz 1 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 21,7 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2005 wurde im Jahr 2005 erreicht (21.444), der niedrigste im Jahr 2021 (7.590).

Eingriffe: Mandelentfernung in allen Bundesländern

Eingriffe: Mandelentfernung nach Bundesland, 2025
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 9.916
2 Bayern 5.881
3 Baden-Württemberg 5.622
4 Niedersachsen 4.206
5 Hessen 3.542
6 Sachsen 2.327
7 Hamburg 2.202
8 Berlin 2.049
9 Sachsen-Anhalt 1.760
10 Rheinland-Pfalz 1.523
11 Brandenburg 1.446
12 Mecklenburg-Vorpommern 1.311
13 Thüringen 1.197
14 Schleswig-Holstein 1.064
15 Saarland 942
16 Bremen 685

Stand: 2025. Deutschland insgesamt: 45.673. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), DRG-Statistik, GENESIS 23141-0110.

Methodik & Definition

Bei vollstationären Patientinnen und Patienten verschlüsselte Tonsillektomien (ohne Adenotomie) je Jahr (OPS 5-281), nach Behandlungsort. Im Jahr 2025 zählten die Krankenhäuser in Deutschland 45.673 Tonsillektomien (ohne Adenotomie) bei vollstationären Patientinnen und Patienten. Das sind 43 Prozent weniger als 2015 (79.658). 2019, vor der Corona-Pandemie, waren es 59.597. Den Höchststand gab es 2007 mit 95.609. Unter den rund 1.500 vierstelligen OPS-Kodes liegt der Kode damit auf Rang 257.

Grundlage ist die fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik). Gezählt werden Operationen und Prozeduren nach dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), die bei vollstationär behandelten Patientinnen und Patienten verschlüsselt wurden. Ein Patient kann mehrere Prozeduren erhalten; die Zahl ist deshalb nicht die Zahl der Patienten.

Ambulante Operationen sind nicht enthalten. Wird ein Eingriff zunehmend ambulant durchgeführt, sinkt die stationäre Zahl, ohne dass insgesamt weniger behandelt wird. Die Jahre ab 2020 sind durch die Corona-Pandemie geprägt. Die Bezeichnung folgt dem OPS; Statsray hat amtliche Abkürzungen ausgeschrieben.

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Tabelle 23141-0110
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0