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Körperschaftsteuer-Einnahmen Berlin

Kassenmäßige Einnahmen aus der Körperschaftsteuer in Milliarden Euro pro Jahr · Mrd. Euro pro Jahr · Berlin

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Steuerhaushalt (GENESIS 71211-0101)
Region
Berlin
Rhythmus
jährlich

Körperschaftsteuer-Einnahmen in Berlin im Vergleich

Das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer in Berlin lag im Jahr 2025 bei 2,43 Mrd. €. Im Jahr 2024 waren es 2,25 Mrd. € – ein Anstieg um 0,18 Mrd. €. Im Durchschnitt seit 1999 lag der Wert bei 0,95 Mrd. €.

Unter den 16 Bundesländern liegt Berlin damit auf Platz 6 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 6,2 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 1999 wurde im Jahr 2023 erreicht (2,58 Mrd. €), der niedrigste im Jahr 2001 (−0,40 Mrd. €).

Körperschaftsteuer-Einnahmen in allen Bundesländern

Körperschaftsteuer-Einnahmen nach Bundesland, 2025
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 8,39 Mrd. €
2 Bayern 6,82 Mrd. €
3 Baden-Württemberg 5,23 Mrd. €
4 Hessen 4,58 Mrd. €
5 Niedersachsen 3,01 Mrd. €
6 Berlin 2,43 Mrd. €
7 Rheinland-Pfalz 1,77 Mrd. €
8 Hamburg 1,46 Mrd. €
9 Sachsen 1,23 Mrd. €
10 Schleswig-Holstein 1,20 Mrd. €
11 Brandenburg 0,93 Mrd. €
12 Sachsen-Anhalt 0,56 Mrd. €
13 Thüringen 0,43 Mrd. €
14 Bremen 0,43 Mrd. €
15 Mecklenburg-Vorpommern 0,41 Mrd. €
16 Saarland 0,31 Mrd. €

Stand: 2025. Deutschland insgesamt: 39,16 Mrd. €. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Steuerhaushalt, GENESIS 71211-0101.

Methodik & Definition

Kassenmäßige Einnahmen aus der Körperschaftsteuer in Milliarden Euro pro Jahr. Die Körperschaftsteuer brachte 2025 39,16 Milliarden Euro ein, 1 Prozent weniger als im Vorjahr. Das entspricht 4,0 Prozent aller Steuereinnahmen. Am höchsten war das Aufkommen seit 1999 im Jahr 2022 mit 46,33 Milliarden Euro. 2001 war das Aufkommen sogar negativ, weil die Finanzämter mehr erstatteten, als sie einnahmen.

Grundlage ist die Statistik über den Steuerhaushalt: kassenmäßige Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden nach Steuerarten, vor der Verteilung auf die Gebietskörperschaften. Die Beträge sind nicht inflationsbereinigt.

Körperschaftsteuer zahlen Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG auf ihre Gewinne. Die Landeswerte zeigen das örtliche Aufkommen vor der Zerlegung zwischen den Ländern.

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Steuerhaushalt, Tabelle 71211-0101
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0