Tatverdächtige bei Verletzung der Unterhaltspflicht
Polizeilich ermittelte Tatverdächtige bei Verletzung der Unterhaltspflicht (PKS-Schlüssel 671000), Deutsche und Nichtdeutsche
| Periode | Wert | Veränderung | Status |
|---|---|---|---|
| 2025 | 2.432 | −90 | |
| 2024 | 2.522 | +75 | |
| 2023 | 2.447 | +38 | |
| 2022 | 2.409 | −195 | |
| 2021 | 2.604 | −597 | |
| 2020 | 3.201 | −597 | |
| 2019 | 3.798 |
Einordnung
2.432 Tatverdächtige registrierte die Polizei 2025 wegen Verletzung der Unterhaltspflicht – ein Minus von 36 Prozent gegenüber 2019. 94,2 Prozent waren Männer, 17,9 Prozent hatten keinen deutschen Pass. Unterhaltspflichtig sind nach Trennungen überwiegend Väter, daher der niedrige Frauenanteil.
Methodik & Definition
Grundlage ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts. Gezählt werden Tatverdächtige, die die Polizei für das jeweilige Delikt ermittelt hat; wer im Jahr mehrfach auffällt, zählt je Delikt einmal. Tatverdacht ist keine Verurteilung, und die PKS zeigt nur das Hellfeld – Taten, die der Polizei bekannt werden.
Quelle & Daten
- Messgröße
- Polizeilich ermittelte Tatverdächtige bei Verletzung der Unterhaltspflicht (PKS-Schlüssel 671000), Deutsche und Nichtdeutsche
- Quelle
- Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik, Datensatz
PKS Bund, Tabellen 40 und 50, Schlüssel 671000 - Lizenz der Daten
- © Bundeskriminalamt
- Rhythmus
- jährlich