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Abstandsfehler als Unfallursache Deutschland

Von der Polizei bei Unfällen mit Personenschaden festgestelltes Fehlverhalten „Abstandsfehler“ (alle Verkehrsbeteiligten) je Jahr · Fehlverhalten bei Unfällen mit Personenschaden pro Jahr

Einordnung

Im Durchschnitt seit 2015 lag der Wert bei 46.063.

Zu geringer Abstand war 2025 bei Unfällen mit Personenschaden 45.157-mal eine von der Polizei festgestellte Ursache, 2 Prozent häufiger als im Vorjahr und 11 Prozent seltener als 2015. 73 Prozent der Angaben betrafen Pkw-Fahrer, 8 Prozent Lkw-Fahrer.

Methodik & Definition

Grundlage ist die Straßenverkehrsunfallstatistik. Die Polizei kann bei jedem Unfall mit Personenschaden für jeden Beteiligten bis zu drei Fehlverhalten als Ursache angeben. Gezählt werden diese Angaben, nicht Unfälle: Bei einem Unfall können mehrere Beteiligte und mehrere Ursachen erfasst sein. Die Einschätzung stammt von der Polizei vor Ort und ist kein Gerichtsurteil.

Wer den Fehler gemacht hat

Wer den Fehler gemacht hat, 2025
Verkehrsbeteiligung Balken 2025 Anteil ggü. 2024
Pkw 33.099 73,3 % +1,1 %
Lkw 3.504 7,8 % −3,2 %
Motorrad 2.759 6,1 % +4,3 %
Fahrrad 2.318 5,1 % +2,6 %
Mofa, Moped 1.089 2,4 % +2,3 %
Pedelec 873 1,9 % +3,3 %
Bus 521 1,2 % +13,8 %
E-Scooter u. a. 444 1,0 % +40,1 %
Übrige Kfz 248 0,5 % +5,1 %
Andere Fahrzeuge 224 0,5 % +16,7 %
Traktor 78 0,2 % −12,4 %
Fußgänger 0 0,0 % ±0
Andere Personen 0 0,0 % ±0

Stand: 2025. Anteil an allen Angaben dieser Ursache (Statsray-Berechnung). E-Scooter u. a. = Elektrokleinstfahrzeuge. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Straßenverkehrsunfallstatistik, GENESIS 46241-0009.

Quelle & Daten

Messgröße
Von der Polizei bei Unfällen mit Personenschaden festgestelltes Fehlverhalten „Abstandsfehler“ (alle Verkehrsbeteiligten) je Jahr
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0
Rhythmus
jährlich

Zitiert in unseren Analysen

Diese Artikel verwenden die Statistik als Quelle.