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Zu schnelles Fahren als Unfallursache Deutschland

Von der Polizei bei Unfällen mit Personenschaden festgestelltes Fehlverhalten „nicht angepasste Geschwindigkeit“ (alle Verkehrsbeteiligten) je Jahr · Fehlverhalten bei Unfällen mit Personenschaden pro Jahr

Einordnung

Im Durchschnitt seit 2015 lag der Wert bei 41.199.

Nicht angepasste Geschwindigkeit war 2025 bei Unfällen mit Personenschaden 40.255-mal eine von der Polizei festgestellte Ursache, 2 Prozent häufiger als im Vorjahr, aber 14 Prozent seltener als 2015. Gut die Hälfte der Angaben betraf Pkw-Fahrer, 16 Prozent Motorradfahrer.

Methodik & Definition

Grundlage ist die Straßenverkehrsunfallstatistik. Die Polizei kann bei jedem Unfall mit Personenschaden für jeden Beteiligten bis zu drei Fehlverhalten als Ursache angeben. Gezählt werden diese Angaben, nicht Unfälle: Bei einem Unfall können mehrere Beteiligte und mehrere Ursachen erfasst sein. Die Einschätzung stammt von der Polizei vor Ort und ist kein Gerichtsurteil.

Wer den Fehler gemacht hat

Wer den Fehler gemacht hat, 2025
Verkehrsbeteiligung Balken 2025 Anteil ggü. 2024
Pkw 20.948 52,0 % −2,7 %
Motorrad 6.618 16,4 % +1,3 %
Fahrrad 4.881 12,1 % +6,7 %
Pedelec 2.547 6,3 % +12,3 %
Mofa, Moped 1.907 4,7 % +11,0 %
Lkw 1.440 3,6 % −3,4 %
E-Scooter u. a. 1.313 3,3 % +49,4 %
Bus 171 0,4 % −5,0 %
Übrige Kfz 171 0,4 % +26,7 %
Traktor 149 0,4 % +4,2 %
Andere Fahrzeuge 110 0,3 % −9,8 %
Andere Personen 0 0,0 % ±0
Fußgänger 0 0,0 % ±0

Stand: 2025. Anteil an allen Angaben dieser Ursache (Statsray-Berechnung). E-Scooter u. a. = Elektrokleinstfahrzeuge. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Straßenverkehrsunfallstatistik, GENESIS 46241-0009.

Quelle & Daten

Messgröße
Von der Polizei bei Unfällen mit Personenschaden festgestelltes Fehlverhalten „nicht angepasste Geschwindigkeit“ (alle Verkehrsbeteiligten) je Jahr
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0
Rhythmus
jährlich

Zitiert in unseren Analysen

Diese Artikel verwenden die Statistik als Quelle.