Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit in Deutschland
Ausländerinnen und Ausländer mit befristeter Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit (z. B. Fachkräfte, Blaue Karte EU, Westbalkanregelung) am 31. Dezember
| Periode | Wert | Veränderung | Status |
|---|---|---|---|
| 2025 | 470.800 | +20.050 | |
| 2024 | 450.750 | +31.470 | |
| 2023 | 419.280 | +67.870 | |
| 2022 | 351.410 | +56.035 | |
| 2021 | 295.375 | +20.850 | |
| 2020 | 274.525 | +15.590 | |
| 2019 | 258.935 | +38.545 | |
| 2018 | 220.390 |
Einordnung
Im Durchschnitt seit 2018 lag der Wert bei 342.683.
Ende 2025 lebten 470.800 Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit in Deutschland – mehr als doppelt so viele wie 2018 (220.390). Die Zahl ist seitdem jedes Jahr gestiegen. EU-Bürger brauchen keinen solchen Titel und sind nicht enthalten.
Methodik & Definition
Erfasst sind Drittstaatsangehörige mit befristetem Titel für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit, darunter Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Hochschulabschluss und Inhaber der Blauen Karte EU. Wer nach einigen Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhält, wechselt in die Gruppe der unbefristeten Titel.
Grundlage ist das Ausländerzentralregister (AZR). Gezählt werden Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit am 31. Dezember, eingeordnet nach dem Aufenthaltstitel, der im Register eingetragen ist. Wer eingebürgert wird, zählt nicht mehr als Ausländer.
Statsray addiert Männer und Frauen sowie EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, weil die Tabelle keine Gesamtzeile enthält. Die Einzelwerte sind im Register auf Vielfache von 5 gerundet; die Summe kann deshalb um wenige Personen vom ungerundeten Wert abweichen. Die Gliederung nach Aufenthaltstiteln gibt es in dieser Form seit 2018.
Häufige Fragen
Wie viele Arbeitsmigranten aus Drittstaaten leben in Deutschland?
Ende 2025 hatten 470.800 Menschen eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, 2018 waren es 220.390. Hinzu kommen Arbeitsmigranten, die bereits eine Niederlassungserlaubnis haben, und EU-Bürger mit Freizügigkeit.
Quelle & Daten
- Messgröße
- Ausländerinnen und Ausländer mit befristeter Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit (z. B. Fachkräfte, Blaue Karte EU, Westbalkanregelung) am 31. Dezember
- Quelle
- Statistisches Bundesamt (Destatis), Datensatz
Ausländerstatistik, GENESIS 12521-0008 - Lizenz der Daten
- Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0
- Rhythmus
- jährlich
Zitiert in unseren Analysen
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