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Ausländer mit beantragtem Aufenthaltstitel in Deutschland

Ausländerinnen und Ausländer, die im Ausländerzentralregister am 31. Dezember mit dem Status „Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt“ erfasst sind

Einordnung

Im Durchschnitt seit 2018 lag der Wert bei 570.033.

Ende 2025 waren 953.000 Ausländer im Register mit einem gestellten, noch nicht beschiedenen Antrag auf einen Aufenthaltstitel erfasst – 26 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und mehr als dreimal so viele wie 2018 (260.560).

Methodik & Definition

Erfasst ist, wer einen Aufenthaltstitel beantragt hat und über dessen Antrag am Stichtag noch nicht entschieden war. Während des Verfahrens gilt der Aufenthalt in der Regel vorläufig als erlaubt oder geduldet (Fiktionswirkung, § 81 AufenthG). Die Zahl sagt nichts darüber, wie lange die einzelnen Verfahren schon dauern.

Grundlage ist das Ausländerzentralregister (AZR). Gezählt werden Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit am 31. Dezember, eingeordnet nach dem Aufenthaltstitel, der im Register eingetragen ist. Wer eingebürgert wird, zählt nicht mehr als Ausländer.

Statsray addiert Männer und Frauen sowie EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, weil die Tabelle keine Gesamtzeile enthält. Die Einzelwerte sind im Register auf Vielfache von 5 gerundet; die Summe kann deshalb um wenige Personen vom ungerundeten Wert abweichen. Die Gliederung nach Aufenthaltstiteln gibt es in dieser Form seit 2018.

Quelle & Daten

Messgröße
Ausländerinnen und Ausländer, die im Ausländerzentralregister am 31. Dezember mit dem Status „Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt“ erfasst sind
Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Datensatz Ausländerstatistik, GENESIS 12521-0008
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0
Rhythmus
jährlich

Zitiert in unseren Analysen

Diese Artikel verwenden die Statistik als Quelle.