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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Nordrhein-Westfalen

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort zum Quartalsende (ohne Beamte, Selbstständige und Minijobber) · Nordrhein-Westfalen

Quelle
Bundesagentur für Arbeit (via Destatis) (GENESIS 13111-0005)
Region
Nordrhein-Westfalen
Rhythmus
vierteljährlich

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen im Vergleich

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen lag im 4. Quartal 2025 bei 7,39 Mio. Im 3. Quartal 2025 waren es 7,42 Mio. – ein Rückgang um 0,03 Mio. Vor einem Jahr, im 4. Quartal 2024, betrug der Wert 7,39 Mio.

Unter den 16 Bundesländern liegt Nordrhein-Westfalen damit auf Platz 1 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 21,1 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit Q1 2008 wurde im 3. Quartal 2025 erreicht (7,42 Mio.), der niedrigste im 2. Quartal 2009 (5,81 Mio.).

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in allen Bundesländern

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Bundesland, 4. Quartal 2025
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 7,39 Mio.
2 Bayern 5,97 Mio.
3 Baden-Württemberg 4,95 Mio.
4 Niedersachsen 3,17 Mio.
5 Hessen 2,78 Mio.
6 Berlin 1,69 Mio.
7 Sachsen 1,63 Mio.
8 Rheinland-Pfalz 1,49 Mio.
9 Hamburg 1,09 Mio.
10 Schleswig-Holstein 1,06 Mio.
11 Brandenburg 0,89 Mio.
12 Sachsen-Anhalt 0,79 Mio.
13 Thüringen 0,78 Mio.
14 Mecklenburg-Vorpommern 0,57 Mio.
15 Saarland 0,39 Mio.
16 Bremen 0,35 Mio.

Stand: 4. Quartal 2025. Deutschland insgesamt: 34,99 Mio. Quelle: Bundesagentur für Arbeit (via Destatis), GENESIS 13111-0005.

Methodik & Definition

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort zum Quartalsende (ohne Beamte, Selbstständige und Minijobber). Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zeigt, wie viele Menschen in Deutschland in einem regulären Job mit Beiträgen zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung arbeiten. Sie ist der wichtigste Maßstab für den Arbeitsmarkt vor Ort – bis hinunter auf die Gemeinde.

Grundlage ist die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Gezählt werden Beschäftigte an ihrem Arbeitsort, einschließlich Auszubildender und Teilzeitkräfte. Nicht enthalten sind Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige und ausschließlich geringfügig Beschäftigte.

Für Kreise und Gemeinden gibt es die Zahl zum Stichtag 30. Juni. Weil am Arbeitsort gezählt wird, haben Städte mit vielen Einpendlern oft mehr Beschäftigte als erwerbstätige Einwohner.

Quelle
Bundesagentur für Arbeit (via Destatis), Tabelle 13111-0005
Lizenz der Daten
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0