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Umsatz: Elektroinstallation Berlin

Steuerbarer Umsatz der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Wirtschaftszweig Elektroinstallation (WZ 2008 4321) · steuerbarer Umsatz pro Jahr · Berlin

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) (GENESIS 73311-0002)
Region
Berlin
Rhythmus
jährlich

Umsatz: Elektroinstallation in Berlin im Vergleich

Der steuerbare Umsatz im Wirtschaftszweig Elektroinstallation in Berlin lag im Jahr 2024 bei 2,0 Mrd. €. Im Jahr 2023 waren es 2,2 Mrd. € – ein Rückgang um 0,2 Mrd. €. Im Durchschnitt seit 2014 lag der Wert bei 1,1 Mrd. €.

Unter den 16 Bundesländern liegt Berlin damit auf Platz 8 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 3,9 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2014 wurde im Jahr 2023 erreicht (2,2 Mrd. €), der niedrigste im Jahr 2014 (0,7 Mrd. €).

Umsatz: Elektroinstallation in allen Bundesländern

Umsatz: Elektroinstallation nach Bundesland, 2024
RangBundeslandBalkenWert
1 Bayern 11,3 Mrd. €
2 Nordrhein-Westfalen 11,1 Mrd. €
3 Baden-Württemberg 6,1 Mrd. €
4 Niedersachsen 4,7 Mrd. €
5 Hessen 3,5 Mrd. €
6 Sachsen 2,3 Mrd. €
7 Rheinland-Pfalz 2,0 Mrd. €
8 Berlin 2,0 Mrd. €
9 Schleswig-Holstein 1,6 Mrd. €
10 Brandenburg 1,4 Mrd. €
11 Thüringen 1,0 Mrd. €
12 Sachsen-Anhalt 1,0 Mrd. €
13 Hamburg 0,9 Mrd. €
14 Mecklenburg-Vorpommern 0,9 Mrd. €
15 Bremen 0,6 Mrd. €
16 Saarland 0,4 Mrd. €

Stand: 2024. Deutschland insgesamt: 50,9 Mrd. €. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), GENESIS 73311-0002.

Methodik & Definition

Steuerbarer Umsatz der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Wirtschaftszweig Elektroinstallation (WZ 2008 4321). Der steuerbare Umsatz im Wirtschaftszweig Elektroinstallation lag 2024 bei 50,9 Milliarden Euro – 2,8 Prozent weniger als im Vorjahr und 119,0 Prozent mehr als 2014. Den Höchststand gab es 2023 mit 52,4 Milliarden Euro. Unter den Ländern lag Bayern mit 11,3 Milliarden Euro vorn, Saarland mit 0,4 Milliarden Euro am Ende.

Grundlage ist die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) des Statistischen Bundesamtes. Erfasst sind Unternehmen, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und deren Jahresumsatz über der Kleinunternehmergrenze liegt (bis 2019: 17.500 Euro, seit 2020: 22.000 Euro). Organschaften zählen als ein Unternehmen; zugeordnet wird nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Umsätze ohne Umsatzsteuer, nicht inflationsbereinigt.

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), Tabelle 73311-0011
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0