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Umsatz: Event-Catering Nordrhein-Westfalen

Steuerbarer Umsatz der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Wirtschaftszweig Event-Caterer (WZ 2008 5621) · steuerbarer Umsatz pro Jahr · Nordrhein-Westfalen

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) (GENESIS 73311-0002)
Region
Nordrhein-Westfalen
Rhythmus
jährlich

Umsatz: Event-Catering in Nordrhein-Westfalen im Vergleich

Der steuerbare Umsatz im Wirtschaftszweig Event-Catering in Nordrhein-Westfalen lag im Jahr 2024 bei 0,6 Mrd. €. Im Jahr 2023 waren es 0,6 Mrd. € – ein Anstieg um 0,1 Mrd. €. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe (2014).

Unter den 16 Bundesländern liegt Nordrhein-Westfalen damit auf Platz 2 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 16,4 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2014 wurde im Jahr 2024 erreicht (0,6 Mrd. €), der niedrigste im Jahr 2014 (0,1 Mrd. €).

Umsatz: Event-Catering in allen Bundesländern

Umsatz: Event-Catering nach Bundesland, 2024
RangBundeslandBalkenWert
1 Bayern 0,8 Mrd. €
2 Nordrhein-Westfalen 0,6 Mrd. €
3 Baden-Württemberg 0,4 Mrd. €
4 Hessen 0,4 Mrd. €
5 Berlin 0,3 Mrd. €
6 Niedersachsen 0,3 Mrd. €
7 Sachsen 0,2 Mrd. €
8 Hamburg 0,1 Mrd. €
9 Rheinland-Pfalz 0,1 Mrd. €
10 Schleswig-Holstein 0,1 Mrd. €
11 Bremen 0,1 Mrd. €
12 Brandenburg 0,1 Mrd. €
13 Mecklenburg-Vorpommern 0,1 Mrd. €
14 Thüringen 0,0 Mrd. €
15 Sachsen-Anhalt 0,0 Mrd. €
16 Saarland 0,0 Mrd. €

Stand: 2024. Deutschland insgesamt: 3,8 Mrd. €. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), GENESIS 73311-0002.

Methodik & Definition

Steuerbarer Umsatz der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Wirtschaftszweig Event-Caterer (WZ 2008 5621). Der steuerbare Umsatz im Wirtschaftszweig Event-Catering lag 2024 bei 3,8 Milliarden Euro – 9,8 Prozent mehr als im Vorjahr und 197,6 Prozent mehr als 2014. Das ist der höchste Wert seit 2012. Unter den Ländern lag Bayern mit 0,8 Milliarden Euro vorn, Mecklenburg-Vorpommern mit 0,1 Milliarden Euro am Ende.

Grundlage ist die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) des Statistischen Bundesamtes. Erfasst sind Unternehmen, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und deren Jahresumsatz über der Kleinunternehmergrenze liegt (bis 2019: 17.500 Euro, seit 2020: 22.000 Euro). Organschaften zählen als ein Unternehmen; zugeordnet wird nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Umsätze ohne Umsatzsteuer, nicht inflationsbereinigt.

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), Tabelle 73311-0011
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0