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Umsatz: Museen Hessen

Steuerbarer Umsatz der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Wirtschaftszweig Museen (WZ 2008 9102) · steuerbarer Umsatz pro Jahr · Hessen

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) (GENESIS 73311-0002)
Region
Hessen
Rhythmus
jährlich

Umsatz: Museen in Hessen im Vergleich

Der steuerbare Umsatz im Wirtschaftszweig Museen in Hessen lag im Jahr 2024 bei 25 Mio. €. Im Jahr 2023 waren es 26 Mio. € – ein Rückgang um 1 Mio. €. Im Durchschnitt seit 2014 lag der Wert bei 20 Mio. €.

Unter den 16 Bundesländern liegt Hessen damit auf Platz 5 (sortiert nach dem höchsten Wert). Deutschlandweit lag der Wert im selben Zeitraum bei 478 Mio. € – Hessen liegt 453 Mio. € darunter.

Der höchste Wert seit 2014 wurde im Jahr 2017 erreicht (31 Mio. €), der niedrigste im Jahr 2021 (11 Mio. €).

Umsatz: Museen in allen Bundesländern

Umsatz: Museen nach Bundesland, 2024
RangBundeslandBalkenWert
1 Bayern 116 Mio. €
2 Nordrhein-Westfalen 92 Mio. €
3 Baden-Württemberg 80 Mio. €
4 Sachsen 47 Mio. €
5 Hessen 25 Mio. €
6 Hamburg 17 Mio. €
7 Mecklenburg-Vorpommern 14 Mio. €
8 Niedersachsen 13 Mio. €
9 Rheinland-Pfalz 6 Mio. €
10 Thüringen 3 Mio. €
11 Berlin (2021) 40 Mio. €
12 Brandenburg (2023) 16 Mio. €
13 Schleswig-Holstein (2022) 11 Mio. €
14 Sachsen-Anhalt (2023) 8 Mio. €
15 Bremen (2021) 1 Mio. €

Stand: 2024. Deutschland insgesamt: 478 Mio. €. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), GENESIS 73311-0002.

Methodik & Definition

Steuerbarer Umsatz der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im Wirtschaftszweig Museen (WZ 2008 9102). Der steuerbare Umsatz im Wirtschaftszweig Museen lag 2024 bei 478 Millionen Euro – 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr und 24,0 Prozent mehr als 2014. Das ist der höchste Wert seit 2012.

Grundlage ist die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) des Statistischen Bundesamtes. Erfasst sind Unternehmen, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben und deren Jahresumsatz über der Kleinunternehmergrenze liegt (bis 2019: 17.500 Euro, seit 2020: 22.000 Euro). Organschaften zählen als ein Unternehmen; zugeordnet wird nach dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Umsätze ohne Umsatzsteuer, nicht inflationsbereinigt.

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), Tabelle 73311-0011
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0