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Lohnsteuer-Einnahmen Berlin

Kassenmäßige Einnahmen aus der Lohnsteuer in Milliarden Euro pro Jahr · Mrd. Euro pro Jahr · Berlin

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Steuerhaushalt (GENESIS 71211-0101)
Region
Berlin
Rhythmus
jährlich

Lohnsteuer-Einnahmen in Berlin im Vergleich

Das Aufkommen aus der Lohnsteuer in Berlin lag im Jahr 2025 bei 14,64 Mrd. €. Im Jahr 2024 waren es 13,50 Mrd. € – ein Anstieg um 1,14 Mrd. €. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe (1999).

Unter den 16 Bundesländern liegt Berlin damit auf Platz 6 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 5,6 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 1999 wurde im Jahr 2025 erreicht (14,64 Mrd. €), der niedrigste im Jahr 2005 (4,07 Mrd. €).

Lohnsteuer-Einnahmen in allen Bundesländern

Lohnsteuer-Einnahmen nach Bundesland, 2025
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 59,63 Mrd. €
2 Bayern 52,56 Mrd. €
3 Baden-Württemberg 43,21 Mrd. €
4 Hessen 25,74 Mrd. €
5 Niedersachsen 18,03 Mrd. €
6 Berlin 14,64 Mrd. €
7 Hamburg 12,40 Mrd. €
8 Rheinland-Pfalz 8,71 Mrd. €
9 Sachsen 6,08 Mrd. €
10 Schleswig-Holstein 5,96 Mrd. €
11 Brandenburg 4,03 Mrd. €
12 Thüringen 2,76 Mrd. €
13 Sachsen-Anhalt 2,71 Mrd. €
14 Bremen 2,41 Mrd. €
15 Saarland 2,00 Mrd. €
16 Mecklenburg-Vorpommern 1,82 Mrd. €

Stand: 2025. Deutschland insgesamt: 262,69 Mrd. €. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Steuerhaushalt, GENESIS 71211-0101.

Methodik & Definition

Kassenmäßige Einnahmen aus der Lohnsteuer in Milliarden Euro pro Jahr. Die Lohnsteuer brachte 2025 262,69 Milliarden Euro ein, 6 Prozent mehr als im Vorjahr. Das entspricht 26,5 Prozent aller Steuereinnahmen. Ein so hohes Aufkommen gab es seit 1999 noch nie.

Grundlage ist die Statistik über den Steuerhaushalt: kassenmäßige Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden nach Steuerarten, vor der Verteilung auf die Gebietskörperschaften. Die Beträge sind nicht inflationsbereinigt.

Die Lohnsteuer behalten Arbeitgeber direkt vom Gehalt ein. Erstattungen an Arbeitnehmer und das Kindergeld, das mit der Lohnsteuer verrechnet wird, sind bereits abgezogen. Die Landeswerte zeigen, wo die Lohnsteuer abgeführt wird – am Sitz der Betriebsstätte des Arbeitgebers, nicht am Wohnort der Beschäftigten.

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Steuerhaushalt, Tabelle 71211-0101
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0