Zum Inhalt springen
DE

Studierende im Fach Rechtswissenschaft (Jura) in Sachsen

Eingeschriebene Studierende mit Rechtswissenschaft (Jura) als erstem Studienfach an Hochschulen im Wintersemester (Jahr = Beginn des Semesters) · Sachsen

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis) (GENESIS 21311-0006)
Region
Sachsen
Rhythmus
jährlich

Studierende im Fach Rechtswissenschaft (Jura) in Sachsen im Vergleich

Die Zahl der Studierenden im Fach Rechtswissenschaft (Jura) in Sachsen lag im Jahr 2025 bei 3.834. Im Jahr 2024 waren es 3.702 – ein Anstieg um 132. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe (2015).

Unter den 16 Bundesländern liegt Sachsen damit auf Platz 9 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 3,3 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2015 wurde im Jahr 2025 erreicht (3.834), der niedrigste im Jahr 2018 (2.863).

Studierende im Fach Rechtswissenschaft (Jura) in allen Bundesländern

Studierende im Fach Rechtswissenschaft (Jura) nach Bundesland, 2025
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 37.956
2 Bayern 18.445
3 Baden-Württemberg 9.228
4 Hessen 9.136
5 Niedersachsen 7.981
6 Berlin 6.771
7 Hamburg 5.739
8 Rheinland-Pfalz 4.412
9 Sachsen 3.834
10 Brandenburg 3.743
11 Schleswig-Holstein 2.301
12 Sachsen-Anhalt 1.810
13 Saarland 1.803
14 Bremen 1.467
15 Thüringen 1.184
16 Mecklenburg-Vorpommern 950

Stand: 2025. Deutschland insgesamt: 116.760. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), GENESIS 21311-0006.

Methodik & Definition

Eingeschriebene Studierende mit Rechtswissenschaft (Jura) als erstem Studienfach an Hochschulen im Wintersemester (Jahr = Beginn des Semesters). Im Wintersemester 2025/26 waren an deutschen Hochschulen 116.760 Studierende im Fach Rechtswissenschaft (Jura) eingeschrieben – 4 Prozent mehr als im Wintersemester 2015/16 (112.271). Damit ist es das fünftgrößte Studienfach in Deutschland. 59 Prozent der Studierenden sind Frauen, 8 Prozent haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Grundlage ist die Statistik der Studierenden der Statistischen Ämter. Gezählt werden alle im Wintersemester eingeschriebenen Studierenden nach ihrem ersten Studienfach, ohne Gast- und Nebenhörer. Wer zwei Fächer studiert, etwa im Lehramt, erscheint nur im ersten Fach.

Die Jahreszahl steht für den Beginn des Wintersemesters: 2025 bedeutet das Wintersemester 2025/26. Die Zuordnung zu Fächern folgt der Fächersystematik von Destatis; ähnlich benannte Studiengänge können in benachbarten Fächern gezählt werden.

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Tabelle 21311-0006
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0