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Alkohol als Unfallursache Deutschland

Von der Polizei bei Unfällen mit Personenschaden festgestelltes Fehlverhalten „Alkoholeinfluss“ (alle Verkehrsbeteiligten) je Jahr · Fehlverhalten bei Unfällen mit Personenschaden pro Jahr

Einordnung

Bei Unfällen mit Personenschaden stellte die Polizei 2025 15.201-mal Alkoholeinfluss als Ursache fest, 2 Prozent häufiger als im Vorjahr. Am häufigsten waren es 2022 mit 16.947 Fällen. 42 Prozent der Angaben betrafen Pkw-Fahrer, 35 Prozent Radfahrer einschließlich Pedelecs und 11 Prozent Nutzer von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen.

Methodik & Definition

Grundlage ist die Straßenverkehrsunfallstatistik. Die Polizei kann bei jedem Unfall mit Personenschaden für jeden Beteiligten bis zu drei Fehlverhalten als Ursache angeben. Gezählt werden diese Angaben, nicht Unfälle: Bei einem Unfall können mehrere Beteiligte und mehrere Ursachen erfasst sein. Die Einschätzung stammt von der Polizei vor Ort und ist kein Gerichtsurteil.

Wer den Fehler gemacht hat

Wer den Fehler gemacht hat, 2025
Verkehrsbeteiligung Balken 2025 Anteil ggü. 2024
Pkw 6.377 42,0 % −3,5 %
Fahrrad 3.417 22,5 % +0,7 %
Pedelec 1.973 13,0 % +13,7 %
E-Scooter u. a. 1.692 11,1 % +23,9 %
Mofa, Moped 515 3,4 % +8,4 %
Fußgänger 442 2,9 % −4,1 %
Motorrad 349 2,3 % −17,1 %
Lkw 297 2,0 % −7,5 %
Traktor 51 0,3 % +15,9 %
Übrige Kfz 51 0,3 % +24,4 %
Andere Fahrzeuge 28 0,2 % −39,1 %
Bus 7 0,0 % −30,0 %
Andere Personen 2 0,0 % +100,0 %

Stand: 2025. Anteil an allen Angaben dieser Ursache (Statsray-Berechnung). E-Scooter u. a. = Elektrokleinstfahrzeuge. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Straßenverkehrsunfallstatistik, GENESIS 46241-0009.

Quelle & Daten

Messgröße
Von der Polizei bei Unfällen mit Personenschaden festgestelltes Fehlverhalten „Alkoholeinfluss“ (alle Verkehrsbeteiligten) je Jahr
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0
Rhythmus
jährlich

Zitiert in unseren Analysen

Diese Artikel verwenden die Statistik als Quelle.