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Arbeitnehmer Berlin

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt nach dem Arbeitsort (Inlandskonzept), einschließlich Beamten, Minijobbern und Teilzeitkräften · Jahresdurchschnitt, am Arbeitsort · Berlin

Quelle
Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (via Regionaldatenbank) (Regionaldatenbank 13312-02-03-4)
Region
Berlin
Rhythmus
jährlich

Arbeitnehmer in Berlin im Vergleich

Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Berlin lag im Jahr 2024 bei 1.990.300. Im Jahr 2023 waren es 1.976.900 – ein Anstieg um 13.400. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe (2000).

Unter den 16 Bundesländern liegt Berlin damit auf Platz 6 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 4,7 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2000 wurde im Jahr 2024 erreicht (1.990.300), der niedrigste im Jahr 2005 (1.351.200).

Arbeitnehmer in allen Bundesländern

Arbeitnehmer nach Bundesland, 2024
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 9.086.900
2 Bayern 7.205.400
3 Baden-Württemberg 5.923.900
4 Niedersachsen 3.905.100
5 Hessen 3.331.300
6 Berlin 1.990.300
7 Sachsen 1.892.700
8 Rheinland-Pfalz 1.883.500
9 Schleswig-Holstein 1.335.100
10 Hamburg 1.257.100
11 Brandenburg 1.031.600
12 Thüringen 929.400
13 Sachsen-Anhalt 916.500
14 Mecklenburg-Vorpommern 689.600
15 Saarland 484.700
16 Bremen 420.100

Stand: 2024. Deutschland insgesamt: 42,28 Mio. Quelle: Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (via Regionaldatenbank), Regionaldatenbank 13312-02-03-4.

Methodik & Definition

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt nach dem Arbeitsort (Inlandskonzept), einschließlich Beamten, Minijobbern und Teilzeitkräften. Wie viele Menschen arbeiten als Angestellte, Arbeiter oder Beamte in einer Region? Anders als die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählt sie auch Beamte und Minijobber mit.

Grundlage sind die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen der Länder (Berechnungsstand der Regionaldatenbank). Gezählt wird nach dem Arbeitsort (Inlandskonzept): Pendler zählen dort, wo sie arbeiten, nicht dort, wo sie wohnen. Die jüngsten Jahre können noch revidiert werden.

Arbeitnehmer sind alle Erwerbstätigen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte, Soldaten und geringfügig Beschäftigte. Selbstständige zählen nicht dazu.

Quelle
Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (via Regionaldatenbank), Tabelle 13312-02-03-4
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0