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Aufklärungsquote Nordrhein-Westfalen

Aufgeklärte Fälle in Prozent der polizeilich erfassten Fälle (Straftaten insgesamt) · Nordrhein-Westfalen

Quelle
Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik ()
Region
Nordrhein-Westfalen
Rhythmus
jährlich

Aufklärungsquote in Nordrhein-Westfalen im Vergleich

Der Anteil der aufgeklärten an allen erfassten Straftaten in Nordrhein-Westfalen lag im Jahr 2025 bei 53,7 %. Im Jahr 2024 waren es 53,5 % – ein Anstieg um 0,2 Prozentpunkte. Im Durchschnitt seit 2019 lag der Wert bei 53,3 %.

Unter den 16 Bundesländern liegt Nordrhein-Westfalen damit auf Platz 13 (sortiert nach dem höchsten Wert). Deutschlandweit lag der Wert im selben Zeitraum bei 57,9 % – Nordrhein-Westfalen liegt 4,2 Prozentpunkte darunter.

Der höchste Wert seit 2019 wurde im Jahr 2023 erreicht (54,2 %), der niedrigste im Jahr 2022 (52,0 %).

Aufklärungsquote in allen Bundesländern

Aufklärungsquote nach Bundesland, 2025
RangBundeslandBalkenWert
1 Bayern 68,1 %
2 Rheinland-Pfalz 64,8 %
3 Mecklenburg-Vorpommern 63,3 %
4 Niedersachsen 62,7 %
5 Baden-Württemberg 62,5 %
6 Saarland 62,3 %
7 Thüringen 61,2 %
8 Hessen 61,1 %
9 Sachsen 59,1 %
10 Brandenburg 57,7 %
11 Sachsen-Anhalt 57,4 %
12 Schleswig-Holstein 56,7 %
13 Nordrhein-Westfalen 53,7 %
14 Hamburg 49,1 %
15 Bremen 48,6 %
16 Berlin 44,9 %

Stand: 2025. Deutschland insgesamt: 57,9 %. Quelle: Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik, GENESIS.

Methodik & Definition

Aufgeklärte Fälle in Prozent der polizeilich erfassten Fälle (Straftaten insgesamt). Die Aufklärungsquote zeigt, bei wie vielen Straftaten die Polizei einen Tatverdächtigen ermittelt hat. Bundesweit ist es gut jede zweite – mit großen Unterschieden zwischen Ländern, Städten und Delikten.

Grundlage ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts. Gezählt werden Straftaten, die die Polizei abschließend bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft abgegeben hat – am Tatort, nicht am Wohnort der Tatverdächtigen. Die Häufigkeitszahl gibt die Fälle je 100.000 Einwohner an.

Als aufgeklärt gilt ein Fall, sobald ein namentlich bekannter oder auf frischer Tat ertappter Tatverdächtiger ermittelt ist – unabhängig davon, ob er später verurteilt wird. Delikte wie Ladendiebstahl oder Schwarzfahren werden fast immer aufgeklärt, Wohnungseinbrüche oder Fahrraddiebstähle selten.

Quelle
Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik, Tabelle
Lizenz der Daten
© Bundeskriminalamt