Zum Inhalt springen
DE

Grundsteuer-Einnahmen Bayern

Ist-Aufkommen der Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) aller Gemeinden je Jahr · Bayern

Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank) (Regionaldatenbank 71231-01-03-4)
Region
Bayern
Rhythmus
jährlich

Grundsteuer-Einnahmen in Bayern im Vergleich

Die Einnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer B in Bayern lagen im Jahr 2024 bei 1,93 Mrd. €. Im Jahr 2023 waren es 1,91 Mrd. € – ein Anstieg um 0,02 Mrd. €. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe (2016).

Unter den 16 Bundesländern liegt Bayern damit auf Platz 3 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 12,4 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2016 wurde im Jahr 2024 erreicht (1,93 Mrd. €), der niedrigste im Jahr 2016 (1,72 Mrd. €).

Grundsteuer-Einnahmen in allen Bundesländern

Grundsteuer-Einnahmen nach Bundesland, 2024
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 4,22 Mrd. €
2 Baden-Württemberg 1,95 Mrd. €
3 Bayern 1,93 Mrd. €
4 Niedersachsen 1,62 Mrd. €
5 Hessen 1,43 Mrd. €
6 Berlin 0,87 Mrd. €
7 Rheinland-Pfalz 0,74 Mrd. €
8 Sachsen 0,52 Mrd. €
9 Hamburg 0,50 Mrd. €
10 Schleswig-Holstein 0,49 Mrd. €
11 Brandenburg 0,29 Mrd. €
12 Sachsen-Anhalt 0,26 Mrd. €
13 Thüringen 0,24 Mrd. €
14 Bremen 0,21 Mrd. €
15 Mecklenburg-Vorpommern 0,20 Mrd. €
16 Saarland 0,17 Mrd. €

Stand: 2024. Deutschland insgesamt: 15,65 Mrd. €. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Regionaldatenbank 71231-01-03-4.

Methodik & Definition

Ist-Aufkommen der Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke) aller Gemeinden je Jahr. Rund 15 Milliarden Euro nehmen die Gemeinden jedes Jahr über die Grundsteuer B ein – von Eigentümern und, über die Nebenkosten, von Mietern. Nach der Gewerbesteuer ist sie ihre wichtigste eigene Steuer.

Grundlage ist die Realsteuerstatistik. Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben; die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen ist nicht enthalten.

Seit 2025 gilt die reformierte Grundsteuer mit neuen Messbeträgen; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze angepasst.

Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Tabelle 71231-01-03-4
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0