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Grundsteuer-Rechner

Grundsteuer berechnen: Messbetrag aus dem Bescheid eingeben, Gemeinde wählen – mit den Hebesätzen aller Gemeinden in Deutschland, inklusive der Änderungen zur Grundsteuerreform 2025.

Grundsteuer berechnen

Messbetrag unbekannt? Aus Grundsteuerwert berechnen

Bundesmodell: 0,31 ‰ für Wohngrundstücke (Ein-/Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum), 0,34 ‰ für übrige bebaute Grundstücke. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen rechnen mit eigenen Modellen – dort gilt der Messbetrag aus Ihrem Bescheid.

Grundsteuer-Rechner mit den Hebesätzen aller Gemeinden

Der Grundsteuer-Rechner berechnet die jährliche Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke. Er richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihren Bescheid nachvollziehen oder vorab abschätzen wollen, und an Mieter, die wissen möchten, welcher Betrag über die Nebenkosten auf sie umgelegt werden kann. Nach Eingabe der Gemeinde ergänzt das Tool deren Hebesatz automatisch. Die Werte stammen aus der Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Tabelle 71231), einschließlich der zum Stichtag 30. Juni gemeldeten Änderungen.

In drei Schritten zur Grundsteuer

  1. Grundsteuerwert: Das Finanzamt bewertet das Grundstück; seit der Reform zum 1. Januar 2025 gelten die neu festgestellten Werte.
  2. Grundsteuermessbetrag: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl (§§ 13, 15 GrStG). Im Bundesmodell beträgt die Messzahl 0,31 ‰ für Wohngrundstücke und 0,34 ‰ für die übrigen Grundstücke.
  3. Grundsteuer: Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde, geteilt durch 100 (§ 25 GrStG).

Wer den Messbetrag aus dem Bescheid kennt, trägt ihn direkt ein. Andernfalls rechnet das Tool ihn aus Grundsteuerwert und Messzahl aus. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen verwenden eigene Landesmodelle – dort gilt der Messbetrag aus dem Bescheid. Auch Sachsen und das Saarland weichen mit eigenen Messzahlen vom Bundesmodell ab.

Beispiel: Grundsteuerwert 250.000 Euro

Ein Einfamilienhaus im Bundesmodell mit einem Grundsteuerwert von 250.000 € in einer Gemeinde mit einem angenommenen Hebesatz von 450 %:

Rechenschritt Betrag
Grundsteuerwert 250.000,00 €
× Steuermesszahl 0,31 ‰ = Grundsteuermessbetrag 77,50 €
× Hebesatz 450 % = Grundsteuer pro Jahr 348,75 €
je Quartal 87,19 €
je Monat (rechnerisch) 29,06 €
Berechnet nach der Formel des Grundsteuer-Rechners.

Wäre dasselbe Grundstück kein Wohngrundstück, sondern etwa ein Geschäftsgrundstück, ergäbe die Messzahl von 0,34 ‰ einen Messbetrag von 85,00 € und eine Grundsteuer von 382,50 € im Jahr.

Grenzen des Rechners

Berechnet wird nur die Grundsteuer B. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und die Grundsteuer C, die Gemeinden seit 2025 für unbebaute baureife Grundstücke erheben dürfen, sind nicht enthalten. Einige Gemeinden setzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze fest oder ändern sie im Laufe des Jahres; der Rechner verwendet den jüngsten in der Statistik gemeldeten Wert, der vom eigenen Bescheid abweichen kann. In solchen Fällen lässt sich ein eigener Hebesatz eintragen. Die Ergebnisse sind vereinfachte Berechnungen ohne Gewähr und keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Hebesätze im Vergleich

Wie stark die Hebesätze zwischen den Gemeinden auseinandergehen, zeigt die Analyse Grundsteuer-Lotterie. Durchschnitt und Entwicklung bildet die Statistik zum Hebesatz der Grundsteuer B ab, das Aufkommen der Kommunen die Statistik der Grundsteuer-Einnahmen. Beim Immobilienkauf hilft der Grunderwerbsteuer-Rechner, Gewerbetreibenden der Gewerbesteuer-Rechner, der ebenfalls mit den Hebesätzen der Gemeinden arbeitet.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Grundsteuer?

Grundsteuer pro Jahr = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, den Hebesatz legt Ihre Gemeinde fest. Bei einem Messbetrag von 100 € und einem Hebesatz von 500 % zahlen Sie 500 € im Jahr.

Wann wird die Grundsteuer fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November – jeweils ein Viertel der Jahressteuer. Beträge bis 15 € werden meist einmal im Jahr am 15. August fällig, bis 30 € halbjährlich.

Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz?

Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B lag in Deutschland 2024 bei 506 %. Je nach Gemeinde reicht er von unter 100 % bis über 1.000 %.

Was hat sich mit der Grundsteuerreform 2025 geändert?

Seit 1. Januar 2025 gelten neue Grundsteuerwerte und Messbeträge. Viele Gemeinden haben deshalb ihre Hebesätze neu festgesetzt, um insgesamt nicht mehr einzunehmen als vorher. Ein niedrigerer Hebesatz bedeutet daher nicht automatisch weniger Grundsteuer.

Zahlen Mieter die Grundsteuer?

Ja, indirekt: Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten auf Mieter umlegen, anteilig nach Wohnfläche oder einem anderen vereinbarten Schlüssel.

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