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Teilzeitbeschäftigte Hessen

Sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte am Arbeitsort am 30. Juni · sozialversicherungspflichtig, am Arbeitsort · Hessen

Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank) (Regionaldatenbank 13111-03-02-4)
Region
Hessen
Rhythmus
jährlich

Teilzeitbeschäftigte in Hessen im Vergleich

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten in Hessen lag am 30. Juni 2025 bei 843.337. Am 30. Juni 2024 waren es 828.912 – ein Anstieg um 14.425. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe (30. Juni 2013).

Unter den 16 Bundesländern liegt Hessen damit auf Platz 5 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 7,8 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 30. Juni 2013 wurde am 30. Juni 2025 erreicht (843.337), der niedrigste am 30. Juni 2013 (593.583).

Teilzeitbeschäftigte in allen Bundesländern

Teilzeitbeschäftigte nach Bundesland, 30. Juni 2025
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 2.235.647
2 Bayern 1.805.243
3 Baden-Württemberg 1.412.499
4 Niedersachsen 1.021.059
5 Hessen 843.337
6 Berlin 591.335
7 Sachsen 568.704
8 Rheinland-Pfalz 467.610
9 Schleswig-Holstein 369.456
10 Hamburg 327.177
11 Brandenburg 303.265
12 Sachsen-Anhalt 256.983
13 Thüringen 240.994
14 Mecklenburg-Vorpommern 192.152
15 Saarland 113.041
16 Bremen 111.264

Stand: 30. Juni 2025. Deutschland insgesamt: 10,86 Mio. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Regionaldatenbank 13111-03-02-4.

Methodik & Definition

Sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte am Arbeitsort am 30. Juni. Wie viele Beschäftigte arbeiten in Teilzeit? Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten ist seit Jahren deutlich schneller gestiegen als die Vollzeit.

Grundlage ist die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni, zugeordnet nach dem Arbeitsort. Gezählt werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einschließlich Auszubildenden; Beamte, Selbstständige und ausschließlich geringfügig Beschäftigte sind nicht enthalten.

Als Teilzeit gilt jede Beschäftigung unterhalb der betriebsüblichen Vollzeit, wie sie der Arbeitgeber meldet. Minijobs sind nicht enthalten.

Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Tabelle 13111-03-02-4
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0