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Midijob-Rechner

Was bleibt im Midijob netto – und wie viel spart der Übergangsbereich? Brutto, Netto, reduzierte Sozialbeiträge und Arbeitgeberanteil für Verdienste von 603,01 bis 2.000 Euro im Monat (Stand 2026).

Midijob berechnen

Netto im Monat 1.014,10 € Midijob (Übergangsbereich) · Sozialbeiträge 185,90 €, Steuern 0,00 €
Ersparnis durch den Übergangsbereich 75,10 € regulär wären es 261,00 € Sozialbeiträge
Arbeitgeberbeitrag 277,45 € Kosten für den Arbeitgeber: 1.477,45 € (ohne Umlagen)

Übergangsbereich 2026: 603,01 € bis 2.000 € im Monat (§ 20 Abs. 2a SGB IV, Faktor F 0,6619). Arbeitnehmerbeiträge auf die reduzierte Bemessungsgrundlage, durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenkassen, Lohnsteuer nach Steuerklasse ohne Kirchensteuer. Arbeitgeberbeitrag ohne Umlagen U1/U2, Insolvenzgeldumlage und Unfallversicherung.

Midijob 2026: Netto und Ersparnis nach Bruttolohn

Steuerklasse 1, kinderlos
BruttoNettoErspar­nis
700 € 669,80 € 122,05 €
800 € 738,65 € 112,65 €
1.000 € 876,38 € 93,88 €
1.200 € 1.014,10 € 75,10 €
1.400 € 1.151,84 € 56,34 €
1.600 € 1.267,30 € 37,55 €
1.800 € 1.374,86 € 18,77 €
2.000 € 1.476,84 € 0,00 €

Midijob-Rechner 2026: Netto, Ersparnis und Arbeitgeberkosten

Der Midijob-Rechner berechnet für Monatsverdienste im Übergangsbereich von 603,01 € bis 2.000 € das Nettoeinkommen, die reduzierten Sozialabgaben der Beschäftigten und die Kosten des Arbeitgebers. Er zeigt außerdem, wie viel die Sozialabgaben bei voller Beitragspflicht betragen würden. Damit lassen sich Teilzeitstellen, Nebenjobs mit mehr als 603 € und Gehaltserhöhungen innerhalb des Übergangsbereichs vergleichen.

Die Formeln des Übergangsbereichs nach § 20 Abs. 2a SGB IV

Im Midijob gibt es zwei Bemessungsgrundlagen. Beide wachsen gleitend mit dem Arbeitsentgelt (AE) von der Minijob-Grenze (603 €) bis zur Obergrenze (2.000 €):

  • Arbeitnehmeranteil: 2.000 ÷ (2.000 − 603) × (AE − 603)
  • Gesamtbeitrag: F × 603 + (2.000 ÷ 1.397 − 603 ÷ 1.397 × F) × (AE − 603) mit dem Faktor F = 0,6619 für 2026
  • Arbeitgeberanteil: Gesamtbeitrag minus Arbeitnehmeranteil

Auf die Arbeitnehmer-Bemessungsgrundlage fallen 9,3 % Rentenversicherung, 1,3 % Arbeitslosenversicherung, 7,3 % Krankenversicherung plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 % sowie 1,8 % Pflegeversicherung an. Kinderlose zahlen 0,6 Prozentpunkte Zuschlag allein; für das zweite bis fünfte Kind sinkt der Pflegebeitrag um je 0,25 Prozentpunkte. Die Lohnsteuer wird wie bei jeder regulären Beschäftigung auf das volle Brutto nach Steuerklasse berechnet.

Beispiel: 800 € und 1.500 € im Vergleich

Bei 1.500 € brutto, Steuerklasse I und ohne Kinder beträgt die Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil 2.000 ÷ 1.397 × 897 = 1.284,18 €. Darauf fallen 279,31 € Sozialabgaben an statt 326,25 € bei voller Beitragspflicht – eine Ersparnis von 46,94 €. Nach 9,25 € Lohnsteuer bleiben 1.211,44 € netto. Die Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag liegt bei 1.427,03 €; der Arbeitgeber zahlt 332,03 € und hat damit Kosten von 1.832,03 €.

Monatswerte 800 € 1.500 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer 61,35 € 279,31 €
bei voller Beitragspflicht 174,00 € 326,25 €
Ersparnis 112,65 € 46,94 €
Lohnsteuer 0,00 € 9,25 €
Netto 738,65 € 1.211,44 €
Arbeitgeberbeitrag 204,67 € 332,03 €
Steuerklasse I, kinderlos, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, ohne Kirchensteuer; Arbeitgeberbeitrag ohne Umlagen. Werte 2026.

Die Entlastung der Beschäftigten trägt zum Teil der Arbeitgeber: Bei 800 € zahlt er 204,67 €, bei regulärer Beitragsverteilung wären es 169,20 €. Mit steigendem Lohn nähert sich sein Anteil dem regulären Satz an.

Was der Rechner nicht abbildet

  • die abweichende Verteilung der Pflegeversicherung in Sachsen
  • Umlagen U1 und U2, Insolvenzgeldumlage und Beiträge zur Unfallversicherung
  • mehrere Beschäftigungen, deren Verdienste zusammengerechnet werden
  • schwankende Monatslöhne, Einmalzahlungen und Auszubildende, für die der Übergangsbereich nicht gilt
  • Kirchensteuer und den individuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse

Bis 603 € rechnet der Rechner als gewerblichen Minijob mit 30 % Pauschalabgaben des Arbeitgebers. Alle Ergebnisse sind vereinfacht und keine Beratung.

Weitere Statistiken und Rechner

Wie sich die Lohnuntergrenze entwickelt, an die auch die Minijob-Grenze gekoppelt ist, zeigt die Statistik zum Mindestlohn; Daten zu Geringverdienern liefert die Niedriglohnquote, die regionale Verbreitung von Teilzeit die Teilzeitquote. Wie viele Wochenstunden zum Mindestlohn in den Übergangsbereich fallen, zeigt der Mindestlohn-Rechner; Gehälter aus einer Vollzeitstelle rechnet der Teilzeit-Rechner um, Verdienste über 2.000 € der Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob ist eine Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich: 2026 bei einem regelmäßigen Monatsverdienst von 603,01 bis 2.000 Euro. Arbeitnehmer zahlen darin reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Lohn gleitend auf den vollen Anteil anwachsen.

Wie viel spart man im Midijob?

Knapp oberhalb der Minijob-Grenze zahlen Arbeitnehmer fast keine Sozialbeiträge, bei 2.000 Euro den vollen Anteil. Die Ersparnis ist also am unteren Ende am größten. Lohnsteuer fällt wie bei jeder regulären Beschäftigung nach der Steuerklasse an; in Steuerklasse 1 fällt 2026 bis knapp 1.500 Euro im Monat keine Lohnsteuer an.

Bekomme ich im Midijob weniger Rente?

Nein. Seit 2019 werden die Rentenansprüche aus dem tatsächlichen Verdienst berechnet, nicht aus der reduzierten Beitragsbemessung. Die geringeren Beiträge mindern die spätere Rente also nicht.

Was ist der Unterschied zum Minijob?

Im Minijob bis 603 Euro zahlen Arbeitnehmer nur einen kleinen Rentenbeitrag (von dem sie sich befreien lassen können), sind aber nicht selbst kranken- und arbeitslosenversichert. Ein Midijob ist voll sozialversicherungspflichtig – mit Anspruch auf Krankengeld und Arbeitslosengeld.

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