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Teilzeitquote Bremen

Sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte in Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort am 30. Juni (Statsray-Berechnung) · in Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten · Bremen

Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Statsray-Berechnung ()
Region
Bremen
Rhythmus
jährlich

Teilzeitquote in Bremen im Vergleich

Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bremen lag am 30. Juni 2025 bei 32,0 %. Am 30. Juni 2024 waren es 31,5 % – ein Anstieg um 0,5 Prozentpunkte. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe (30. Juni 2013).

Unter den 16 Bundesländern liegt Bremen damit auf Platz 8 (sortiert nach dem höchsten Wert). Deutschlandweit lag der Wert im selben Zeitraum bei 31,1 % – Bremen liegt 0,8 Prozentpunkte darüber.

Der höchste Wert seit 30. Juni 2013 wurde am 30. Juni 2025 erreicht (32,0 %), der niedrigste am 30. Juni 2013 (26,4 %).

Teilzeitquote in allen Bundesländern

Teilzeitquote nach Bundesland, 30. Juni 2025
RangBundeslandBalkenWert
1 Berlin 35,1 %
2 Sachsen 35,0 %
3 Schleswig-Holstein 34,8 %
4 Brandenburg 34,3 %
5 Mecklenburg-Vorpommern 33,3 %
6 Sachsen-Anhalt 32,6 %
7 Niedersachsen 32,4 %
8 Bremen 32,0 %
9 Rheinland-Pfalz 31,4 %
10 Thüringen 30,8 %
11 Hessen 30,5 %
12 Nordrhein-Westfalen 30,4 %
13 Bayern 30,3 %
14 Hamburg 30,2 %
15 Saarland 29,2 %
16 Baden-Württemberg 28,6 %

Stand: 30. Juni 2025. Deutschland insgesamt: 31,1 %. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Statsray-Berechnung, GENESIS.

Methodik & Definition

Sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte in Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort am 30. Juni (Statsray-Berechnung). Wie verbreitet ist Teilzeit? Die Teilzeitquote zeigt, welcher Anteil der regulär Beschäftigten weniger als Vollzeit arbeitet – mit deutlichen Unterschieden zwischen Regionen und Branchen.

Grundlage ist die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni, zugeordnet nach dem Arbeitsort. Gezählt werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einschließlich Auszubildenden; Beamte, Selbstständige und ausschließlich geringfügig Beschäftigte sind nicht enthalten.

Teilzeitbeschäftigte geteilt durch alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort, mal 100. Minijobs sind weder im Zähler noch im Nenner enthalten.

Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Statsray-Berechnung, Tabelle
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0