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Steuerpflichtige mit hohem Einkommen Berlin

Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 125.000 Euro und mehr im Jahr · Gesamtbetrag der Einkünfte ab 125.000 Euro · Berlin

Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank) (Regionaldatenbank 73111-02-03-4)
Region
Berlin
Rhythmus
jährlich

Steuerpflichtige mit hohem Einkommen in Berlin im Vergleich

Die Zahl der Steuerpflichtigen mit Einkünften ab 125.000 Euro im Jahr in Berlin lag im Jahr 2021 bei 86.522. Im Jahr 2020 waren es 76.530 – ein Anstieg um 9.992. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe (2007).

Unter den 16 Bundesländern liegt Berlin damit auf Platz 7 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 4,2 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2007 wurde im Jahr 2021 erreicht (86.522), der niedrigste im Jahr 2007 (24.901).

Steuerpflichtige mit hohem Einkommen in allen Bundesländern

Steuerpflichtige mit hohem Einkommen nach Bundesland, 2021
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 431.438
2 Bayern 416.334
3 Baden-Württemberg 327.997
4 Hessen 187.771
5 Niedersachsen 170.213
6 Rheinland-Pfalz 90.532
7 Berlin 86.522
8 Schleswig-Holstein 69.651
9 Hamburg 61.019
10 Sachsen 57.698
11 Brandenburg 44.907
12 Thüringen 27.712
13 Sachsen-Anhalt 27.131
14 Mecklenburg-Vorpommern 21.468
15 Saarland 15.597
16 Bremen 11.579

Stand: 2021. Deutschland insgesamt: 2,05 Mio. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Regionaldatenbank 73111-02-03-4.

Methodik & Definition

Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 125.000 Euro und mehr im Jahr. Gut zwei Millionen Steuerfälle haben Einkünfte von 125.000 Euro und mehr im Jahr – knapp fünf Prozent aller Steuerpflichtigen. Sie zahlen fast die Hälfte der gesamten Lohn- und Einkommensteuer.

Grundlage ist die Lohn- und Einkommensteuerstatistik der Statistischen Ämter. Sie erscheint mit mehreren Jahren Verzögerung, weil erst alle Steuerbescheide vorliegen müssen. Gezählt werden Steuerfälle: Zusammen veranlagte Ehepaare und Lebenspartner zählen als ein Steuerpflichtiger, ihre Einkünfte werden addiert.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe aller Einkünfte (Lohn, Gewinn, Vermietung, Renten u. a.) nach Abzug von Werbungskosten, aber vor Sonderausgaben. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer sind meist nicht enthalten – sehr Vermögende sind deshalb untererfasst.

Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Tabelle 73111-02-03-4
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0