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Gehöre ich zu den Top 10 Prozent? Einkommens-Rangrechner

Einkommen eingeben und sehen, zu wie viel Prozent der Steuerpflichtigen Sie gehören – und wie viel Einkommensteuer alle mit mindestens Ihrem Einkommen zusammen zahlen. Mit den Einkommensgrenzen 2026 des Bundesfinanzministeriums.

Einkommen einordnen

Art des Einkommens
Sie gehören zu den oberen 41 % der Steuerpflichtigen (obere Hälfte)
Weniger Einkünfte als Sie haben 59 % bei 48.770 € Einkünften (Brutto − 1.230 € Pauschbetrag)
Steueranteil Ihrer Gruppe 89,1 % der Einkommensteuer zahlen alle mit mindestens Ihrem Einkommen

Näherung auf Basis der Einkommensgrenzen 2026 des Bundesfinanzministeriums; zwischen den veröffentlichten Grenzen linear interpoliert. Zusammen veranlagte Ehepaare zählen als ein Steuerpflichtiger.

Einkommensgrenzen und Steueranteile 2026

GruppeEinkünfte abAnteil an der Einkommen­steuer
obere 1 % 295.299 € 24,6 %
obere 5 % 149.991 € 44,3 %
obere 10 % 111.491 € 56,9 %
obere 20 % 78.358 € 72,3 %
obere 25 % 68.505 € 77,6 %
obere 30 % 60.846 € 82,0 %
obere 40 % 49.249 € 88,8 %
obere 50 % 40.567 € 93,5 %
untere 50 % bis 40.567 € 6,5 %

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Datensammlung zur Steuerpolitik 2026 (Beitrag der Steuerpflichtigen zum Aufkommen der Lohn- und Einkommensteuer, ohne Solidaritätszuschlag).

Einkommen-Rangrechner: zu den oberen wie viel Prozent gehöre ich?

Der Rechner ermittelt, welchen Rang ein Jahreseinkommen unter allen Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Deutschland einnimmt: wie viel Prozent geringere Einkünfte haben und zu den oberen wie viel Prozent das Einkommen damit gehört. Dazu nennt er, welchen Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer alle Steuerpflichtigen ab diesem Einkommen gemeinsam tragen. Eingegeben werden kann ein Bruttogehalt oder die Einkünfte aus allen Einkunftsarten. Grundlage ist die Datensammlung zur Steuerpolitik 2026 des Bundesministeriums der Finanzen mit einer Schätzung für das Jahr 2026.

Datengrundlage und Rechenweg

Das Ministerium veröffentlicht, ab welchen Einkünften ein Steuerpflichtiger zu den oberen 80, 75, 70 … 5 Prozent sowie zum obersten Prozent gehört, und welchen kumulierten Anteil am Aufkommen der Lohn- und Einkommensteuer (ohne Solidaritätszuschlag) diese Gruppen tragen. Der Rechner geht in drei Schritten vor:

  1. Bei einem Bruttogehalt zieht er den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab, um auf die Einkünfte zu kommen.
  2. Er sucht die beiden benachbarten Einkommensgrenzen und interpoliert linear dazwischen.
  3. Den Steueranteil der Gruppe bestimmt er auf dieselbe Weise aus der Tabelle der Steueranteile.

Die Grenze zur oberen Hälfte liegt 2026 bei Einkünften von 40.567 €, zum oberen Viertel bei 68.505 € und zu den oberen 5 Prozent bei 149.991 €. Unterhalb von 18.452 € – der Grenze der unteren 20 Prozent – weist das Ministerium keine Abstufung aus; dort rechnet der Rechner linear ab null.

Beispiele nach Bruttogehalt

Bruttogehalt Einkünfte Anteil mit geringeren Einkünften Steueranteil ab diesem Einkommen
30.000 € 28.770 € 34,4 % 97,8 %
45.000 € 43.770 € 53,9 % 91,9 %
60.000 € 58.770 € 68,4 % 83,2 %
80.000 € 78.770 € 80,2 % 72,1 %
120.000 € 118.770 € 90,9 % 54,5 %
Ergebnisse des Rechners für Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte; BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2026

Am Beispiel von 60.000 € brutto: Nach Abzug des Pauschbetrags bleiben Einkünfte von 58.770 €. Dieser Betrag liegt zwischen den Grenzen für 65 Prozent (54.485 €) und 70 Prozent (60.846 €). Interpoliert haben 68,4 Prozent der Steuerpflichtigen geringere Einkünfte, das Einkommen gehört also zu den oberen rund 32 Prozent. Alle Steuerpflichtigen ab diesem Einkommen tragen zusammen 83,2 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer.

Was der Rang nicht abbildet

  • Höhere Werbungskosten und weitere Einkünfte: Wer mehr als den Pauschbetrag absetzt oder Miet-, Kapital- oder Gewinneinkünfte hat, erhält mit der Eingabe der Einkünfte ein genaueres Ergebnis.
  • Netto und Haushaltsgröße: Steuern, Sozialabgaben und die Zahl der Personen im Haushalt spielen für den Rang keine Rolle. Die Einordnung nach verfügbarem Haushaltseinkommen übernimmt der Einkommensrechner arm, Mitte, reich.
  • Spitzeneinkommen: Oberhalb von 295.299 € gibt es keine weiteren Grenzen; alle höheren Einkommen erscheinen als oberstes Prozent.

Weiterführende Statistiken

Hintergrund liefern die Statistiken zu den Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen, zu Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen, zu den Einkünften je Steuerpflichtigen und zu den Einnahmen aus Einkommensteuern. Die tarifliche Steuer auf ein Einkommen berechnet der Einkommensteuer-Rechner, das Nettogehalt der Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen gehört man zu den oberen 10 Prozent?

Nach der Datensammlung zur Steuerpolitik 2026 des Bundesfinanzministeriums ab Einkünften von 111.491 Euro im Jahr. Zusammen veranlagte Ehepaare zählen dabei als ein Steuerpflichtiger, ihr gemeinsames Einkommen ist maßgeblich. Die oberen 10 Prozent zahlen 56,9 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer.

Ab welchem Einkommen gehört man zum obersten Prozent?

Ab Einkünften von 295.299 Euro im Jahr. Dieses oberste Prozent der Steuerpflichtigen trägt 24,6 Prozent der gesamten Lohn- und Einkommensteuer.

Was sind „Einkünfte“?

Einkünfte sind Einnahmen abzüglich der Kosten, die mit ihnen zusammenhängen. Bei Arbeitnehmern ist das das Bruttogehalt abzüglich der Werbungskosten – mindestens des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro. Der Rechner zieht diesen Betrag ab, wenn Sie ein Bruttogehalt eingeben. Renten, Mieteinnahmen und Gewinne zählen ebenfalls zu den Einkünften.

Wie genau ist der Rechner?

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die Einkommensgrenzen in 5-Prozent-Schritten und für das oberste Prozent. Dazwischen rechnen wir linear – das ist eine Näherung. Grundlage ist eine Schätzung für das Jahr 2026 aus einer Stichprobe der Steuerstatistik.

Zahlen die oberen 10 Prozent wirklich mehr als die Hälfte aller Steuern?

Mehr als die Hälfte der Lohn- und Einkommensteuer, ja (56,9 Prozent). Diese macht aber nur gut ein Drittel aller Steuereinnahmen aus. Die Umsatzsteuer – fast ein Drittel aller Steuern – zahlen alle beim Einkauf, und Sozialbeiträge sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze proportional zum Lohn.

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