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Lohn- und Einkommensteuerpflichtige Bremen

Lohn- und Einkommensteuerpflichtige (Steuerfälle) eines Jahres; zusammen veranlagte Paare zählen als ein Fall · Steuerfälle pro Jahr · Bremen

Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank) (Regionaldatenbank 73111-02-03-4)
Region
Bremen
Rhythmus
jährlich

Lohn- und Einkommensteuerpflichtige in Bremen im Vergleich

Die Zahl der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Bremen lag im Jahr 2021 bei 337.742. Im Jahr 2020 waren es 333.204 – ein Anstieg um 4.538. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe (2007).

Unter den 16 Bundesländern liegt Bremen damit auf Platz 16 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 0,8 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2007 wurde im Jahr 2021 erreicht (337.742), der niedrigste im Jahr 2007 (313.444).

Lohn- und Einkommensteuerpflichtige in allen Bundesländern

Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Bundesland, 2021
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 9.023.561
2 Bayern 7.100.480
3 Baden-Württemberg 5.813.062
4 Niedersachsen 4.099.330
5 Hessen 3.254.290
6 Rheinland-Pfalz 2.087.522
7 Sachsen 2.086.514
8 Berlin 1.945.538
9 Schleswig-Holstein 1.504.251
10 Brandenburg 1.302.773
11 Sachsen-Anhalt 1.100.919
12 Thüringen 1.086.157
13 Hamburg 1.018.790
14 Mecklenburg-Vorpommern 801.728
15 Saarland 485.311
16 Bremen 337.742

Stand: 2021. Deutschland insgesamt: 43,05 Mio. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Regionaldatenbank 73111-02-03-4.

Methodik & Definition

Lohn- und Einkommensteuerpflichtige (Steuerfälle) eines Jahres; zusammen veranlagte Paare zählen als ein Fall. Rund 43 Millionen Steuerfälle zählt die Lohn- und Einkommensteuerstatistik – Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner mit steuerpflichtigen Einkünften. Weil Ehepaare meist gemeinsam veranlagt werden, steckt hinter vielen Fällen mehr als eine Person.

Grundlage ist die Lohn- und Einkommensteuerstatistik der Statistischen Ämter. Sie erscheint mit mehreren Jahren Verzögerung, weil erst alle Steuerbescheide vorliegen müssen. Gezählt werden Steuerfälle: Zusammen veranlagte Ehepaare und Lebenspartner zählen als ein Steuerpflichtiger, ihre Einkünfte werden addiert.

Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Tabelle 73111-02-03-4
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0