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Lohn- und Einkommensteuerpflichtige Nordrhein-Westfalen

Lohn- und Einkommensteuerpflichtige (Steuerfälle) eines Jahres; zusammen veranlagte Paare zählen als ein Fall · Steuerfälle pro Jahr · Nordrhein-Westfalen

Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank) (Regionaldatenbank 73111-02-03-4)
Region
Nordrhein-Westfalen
Rhythmus
jährlich

Lohn- und Einkommensteuerpflichtige in Nordrhein-Westfalen im Vergleich

Die Zahl der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Nordrhein-Westfalen lag im Jahr 2021 bei 9.023.561. Im Jahr 2020 waren es 8.903.836 – ein Anstieg um 119.725. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Zeitreihe (2007).

Unter den 16 Bundesländern liegt Nordrhein-Westfalen damit auf Platz 1 (sortiert nach dem höchsten Wert). Das entspricht 21 % des bundesweiten Werts.

Der höchste Wert seit 2007 wurde im Jahr 2021 erreicht (9.023.561), der niedrigste im Jahr 2007 (8.199.562).

Lohn- und Einkommensteuerpflichtige in allen Bundesländern

Lohn- und Einkommensteuerpflichtige nach Bundesland, 2021
RangBundeslandBalkenWert
1 Nordrhein-Westfalen 9.023.561
2 Bayern 7.100.480
3 Baden-Württemberg 5.813.062
4 Niedersachsen 4.099.330
5 Hessen 3.254.290
6 Rheinland-Pfalz 2.087.522
7 Sachsen 2.086.514
8 Berlin 1.945.538
9 Schleswig-Holstein 1.504.251
10 Brandenburg 1.302.773
11 Sachsen-Anhalt 1.100.919
12 Thüringen 1.086.157
13 Hamburg 1.018.790
14 Mecklenburg-Vorpommern 801.728
15 Saarland 485.311
16 Bremen 337.742

Stand: 2021. Deutschland insgesamt: 43,05 Mio. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Regionaldatenbank 73111-02-03-4.

Methodik & Definition

Lohn- und Einkommensteuerpflichtige (Steuerfälle) eines Jahres; zusammen veranlagte Paare zählen als ein Fall. Rund 43 Millionen Steuerfälle zählt die Lohn- und Einkommensteuerstatistik – Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner mit steuerpflichtigen Einkünften. Weil Ehepaare meist gemeinsam veranlagt werden, steckt hinter vielen Fällen mehr als eine Person.

Grundlage ist die Lohn- und Einkommensteuerstatistik der Statistischen Ämter. Sie erscheint mit mehreren Jahren Verzögerung, weil erst alle Steuerbescheide vorliegen müssen. Gezählt werden Steuerfälle: Zusammen veranlagte Ehepaare und Lebenspartner zählen als ein Steuerpflichtiger, ihre Einkünfte werden addiert.

Quelle
Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Tabelle 73111-02-03-4
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0