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Tarifbindung der Beschäftigten Nordrhein-Westfalen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die ein Branchen- oder Firmentarifvertrag gilt, in Prozent aller Arbeitnehmer (Verdiensterhebung, Stichmonat April) · Anteil der Arbeitnehmer mit Tarifvertrag · Nordrhein-Westfalen

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Verdiensterhebung (GENESIS 62361-0520)
Region
Nordrhein-Westfalen
Rhythmus
jährlich

Tarifbindung der Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen im Vergleich

Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben in Nordrhein-Westfalen lag im Jahr 2025 bei 51 %. Im Jahr 2024 waren es 51 % – unverändert. Im Durchschnitt seit 2022 lag der Wert bei 51 %.

Unter den 16 Bundesländern liegt Nordrhein-Westfalen damit auf Platz 3 (sortiert nach dem höchsten Wert). Deutschlandweit lag der Wert im selben Zeitraum bei 49 % – Nordrhein-Westfalen liegt 2 Prozentpunkte darüber.

Der höchste Wert seit 2022 wurde im Jahr 2022 erreicht (51 %), der niedrigste im Jahr 2022 (51 %).

Tarifbindung der Beschäftigten in allen Bundesländern

Tarifbindung der Beschäftigten nach Bundesland, 2025
RangBundeslandBalkenWert
1 Bremen 56 %
2 Saarland 52 %
3 Nordrhein-Westfalen 51 %
4 Baden-Württemberg 50 %
5 Hessen 50 %
6 Rheinland-Pfalz 50 %
7 Niedersachsen 49 %
8 Hamburg 48 %
9 Mecklenburg-Vorpommern 48 %
10 Sachsen-Anhalt 48 %
11 Bayern 47 %
12 Brandenburg 47 %
13 Thüringen 47 %
14 Schleswig-Holstein 46 %
15 Berlin 45 %
16 Sachsen 42 %

Stand: 2025. Deutschland insgesamt: 49 %. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Verdiensterhebung, GENESIS 62361-0520.

Methodik & Definition

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die ein Branchen- oder Firmentarifvertrag gilt, in Prozent aller Arbeitnehmer (Verdiensterhebung, Stichmonat April). Nur noch knapp jede und jeder zweite Beschäftigte arbeitet mit Tarifvertrag: 49 Prozent im April 2025. Am höchsten ist die Tarifbindung in Bremen (56 Prozent), am niedrigsten in Sachsen (42 Prozent). Zwischen den Branchen liegen Welten.

Grundlage ist die Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamts, eine Pflichterhebung bei Betrieben mit Stichmonat April. Tarifgebunden ist ein Arbeitsverhältnis, wenn für den Betrieb ein Branchen- oder Firmentarifvertrag gilt. Betriebe, die sich nur an einem Tarifvertrag orientieren, zählen nicht als tarifgebunden. Die Werte werden nur in ganzen Prozent veröffentlicht.

Quelle
Statistisches Bundesamt (Destatis), Verdiensterhebung, Tabelle 62361-0520
Lizenz der Daten
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0