Zum Inhalt springen
DE

Abfindungsrechner

Wie hoch ist meine Abfindung – und was bleibt netto? Regelabfindung nach § 1a KSchG, Steuer mit und ohne Fünftelregelung nach dem Tarif 2026 und eine Übersicht nach Beschäftigungsjahren.

Abfindung berechnen

Vereinbarte Abfindung und Einkommen im Auszahlungsjahr
Regelabfindung 20.000 € 0,5 × 4.000 € × 10 Jahre
Netto mit Fünftelregelung 13.710 € Steuer 6.290 € (31,5 %)
Ohne Fünftelregelung 13.159 € Ersparnis durch Fünftelregelung: 551 €

Steuer als Mehrbelastung auf das übrige Einkommen im Auszahlungsjahr (Lohnsteuertarif 2026 einschließlich Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer). Auf Abfindungen fallen keine Sozialabgaben an. Seit 2025 wird die Fünftelregelung erst mit der Steuererklärung gewährt; der Arbeitgeber behält zunächst die volle Lohnsteuer ein.

Regelabfindung bei 4.000 € Monatsgehalt

JahreAbfindungNetto (Fünftel­regelung)
2 4.000 € 2.765 €
5 10.000 € 6.890 €
10 20.000 € 13.710 €
15 30.000 € 20.465 €
20 40.000 € 27.150 €
25 50.000 € 33.495 €
30 60.000 € 39.629 €

Abfindungsrechner: Höhe und Steuer einer Abfindung

Der Abfindungsrechner schätzt die Regelabfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz und berechnet, wie viel Einkommensteuer auf die Abfindung entfällt – einmal mit und einmal ohne Fünftelregelung nach § 34 EStG. Statt der Regelabfindung lässt sich auch eine bereits vereinbarte Summe eintragen. Der Rechner richtet sich an Beschäftigte vor oder nach einer Kündigung, die ein Angebot einordnen wollen, und an alle, die wissen möchten, wie viel von einer Abfindung netto bleibt.

So rechnet der Abfindungsrechner

  • Beschäftigungsjahre: volle Jahre plus ein weiteres Jahr, wenn mehr als sechs zusätzliche Monate hinzukommen.
  • Abfindung: Bruttomonatsgehalt × Faktor × Beschäftigungsjahre. Wählbar sind Faktoren von 0,25 bis 1,5; 0,5 entspricht der Regelabfindung.
  • Ausgangseinkommen: Aus dem übrigen Bruttoeinkommen im Auszahlungsjahr wird ein zu versteuerndes Einkommen ermittelt – abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und Vorsorgepauschale, in Steuerklasse II zusätzlich des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (4.260 €).
  • Ohne Fünftelregelung: Steuer auf (Einkommen + Abfindung) minus Steuer auf das Einkommen.
  • Mit Fünftelregelung: 5 × [Steuer auf (Einkommen + ⅕ der Abfindung) minus Steuer auf das Einkommen], höchstens so viel wie ohne Fünftelregelung.

Gerechnet wird mit dem Lohnsteuertarif 2026 einschließlich Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer.

Beispiel: 3.800 € Gehalt nach 8 Jahren und 7 Monaten

Die sieben Monate zählen als weiteres Jahr, es ergeben sich neun Beschäftigungsjahre. Die Regelabfindung beträgt 0,5 × 3.800 € × 9 = 17.100 €. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt stark vom übrigen Einkommen im Jahr der Auszahlung ab. Die Tabelle vergleicht ein volles Jahresgehalt von 45.600 € mit einem übrigen Einkommen von 20.000 €, etwa wenn das Arbeitsverhältnis im Lauf des Jahres endet.

Übriges Einkommen im Jahr 45.600 € 20.000 €
Steuer ohne Fünftelregelung 5.648 € 4.363 €
Steuer mit Fünftelregelung 5.245 € 3.695 €
Ersparnis durch Fünftelregelung 403 € 668 €
Netto mit Fünftelregelung 11.855 € 13.405 €
Steuerbelastung der Abfindung 30,7 % 21,6 %
Regelabfindung 17.100 €, Steuerklasse I, Lohnsteuertarif 2026 mit Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer.

Bei gleicher Abfindung bleiben im zweiten Fall 1.550 € mehr netto. Die Fünftelregelung allein macht dabei 403 € beziehungsweise 668 € aus.

Was der Rechner nicht abdeckt

  • Ob überhaupt ein Anspruch auf eine Abfindung besteht, ist eine arbeitsrechtliche Frage, die der Rechner nicht beantwortet.
  • Andere Einkünfte, etwa aus Kapitalvermögen oder des Ehepartners bei Zusammenveranlagung, fließen nicht ein.
  • Arbeitslosengeld im selben Jahr unterliegt dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) und kann den Steuersatz erhöhen.
  • Folgen für das Arbeitslosengeld – Ruhen bei verkürzter Kündigungsfrist (§ 158 SGB III) oder eine Sperrzeit (§ 159 SGB III) – sind nicht berechnet.
  • Die Fünftelregelung setzt in der Regel voraus, dass die Abfindung zusammengeballt in einem Kalenderjahr zufließt.

Die Ergebnisse sind eine vereinfachte Berechnung und keine Rechts- oder Steuerberatung.

Statistiken und weitere Rechner

Die Lage am Arbeitsmarkt beschreiben die Arbeitslosenquote und die Zahl der offenen Stellen; die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen zeigt, wie viele Betriebe aufgeben müssen. Die Höhe der Leistung nach dem Jobverlust schätzt der Arbeitslosengeld-Rechner, die Steuer auf das gesamte Jahreseinkommen der Einkommensteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. Als Faustregel gilt § 1a Kündigungsschutzgesetz: ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr, ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten zählt als volles Jahr. In Vergleichen vor dem Arbeitsgericht wird oft ein höherer Faktor ausgehandelt.

Muss ich auf eine Abfindung Steuern zahlen?

Ja, Abfindungen sind voll einkommensteuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge fallen dagegen nicht an. Die Fünftelregelung mildert die Steuerprogression: Die Steuer wird so berechnet, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt.

Gilt die Fünftelregelung noch?

Ja, aber seit 1. Januar 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber sie nicht mehr beim Lohnsteuerabzug. Die Ermäßigung gibt es nur noch über die Einkommensteuererklärung. Bis dahin wird vom Arbeitgeber zunächst die volle Lohnsteuer einbehalten.

Wann lohnt sich die Fünftelregelung besonders?

Wenn das übrige Einkommen im Jahr der Auszahlung niedrig ist, etwa bei anschließender Arbeitslosigkeit oder Ruhestand. Bei sehr hohen Einkommen, die ohnehin im Spitzensteuersatz liegen, bringt sie wenig.

Weitere Rechner