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Gewerbesteuer-Rechner

Gewerbesteuer 2026 berechnen – mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde: Gewinn und Ort eingeben, Messbetrag, Steuer und Anrechnung auf die Einkommensteuer sehen. Für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und GmbH.

Gewerbesteuer berechnen

Hinzurechnungen (nur bei hohen Zinsen oder Mieten)
Gewerbesteuer im Jahr 10.808 € 10,8 % des Gewinns · Hebesatz 409 %
Anrechnung auf die Einkommensteuer − 10.570 € 4,0 × Messbetrag (§ 35 EStG), höchstens
Verbleibende Belastung 238 € Hebesatz über 400 %: nicht voll ausgeglichen
Rechenweg
Gewinn100.000 €
Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100 €)100.000 €
− Freibetrag24.500 €
× Steuermesszahl 3,5 % = Messbetrag2.642,50 €
× Hebesatz 409 % = Gewerbesteuer10.808 €

Gerechnet mit dem gewogenen Bundesdurchschnitt von 409 % (2024). Geben Sie Ihre Gemeinde ein, um deren Hebesatz zu verwenden. Die Anrechnung ist zusätzlich auf die anteilige Einkommensteuer begrenzt; bei niedrigem Einkommen kann sie geringer ausfallen.

Gewerbesteuer bei 100.000 € Gewinn in den größten Städten

StadtHebe­satzGewerbe­steuernach Anrechnung
Berlin 410 % 10.834 € 264 €
Hamburg 470 % 12.420 € 1.850 €
München 490 % 12.948 € 2.378 €
Köln 475 % 12.552 € 1.982 €
Frankfurt am Main 460 % 12.156 € 1.586 €
Düsseldorf 440 % 11.627 € 1.057 €
Leipzig 460 % 12.156 € 1.586 €
Stuttgart 420 % 11.099 € 529 €
Dortmund 485 % 12.816 € 2.246 €
Bremen 460 % 12.156 € 1.586 €
Mindesthebesatz (gesetzlich) 200 % 5.285 € 0 €

Niedrigste und höchste Hebesätze der Städte

Am niedrigsten
StadtHebesatzSteuer*
Schönefeld 240 % 6.342 €
Bad Wörishofen 240 % 6.342 €
Grünwald 240 % 6.342 €
Taufkirchen 250 % 6.606 €
Oberhaching 250 % 6.606 €
Gräfelfing 250 % 6.606 €
Leverkusen 250 % 6.606 €
Monheim am Rhein 250 % 6.606 €
Walldorf 265 % 7.003 €
Zossen 270 % 7.135 €
Am höchsten
StadtHebesatzSteuer*
Mülheim an der Ruhr 580 % 15.327 €
Oberhausen 580 % 15.327 €
Erftstadt 565 % 14.930 €
Waldbröl 565 % 14.930 €
Elsdorf 555 % 14.666 €
Langerwehe 550 % 14.534 €
Nörvenich 550 % 14.534 €
Alfter 550 % 14.534 €
Kreuzau 549 % 14.507 €
Linnich 540 % 14.270 €

* Gewerbesteuer bei 100.000 € Gewinn (Einzelunternehmen). Städte und Gemeinden mit Einwohnerdaten, Hebesätze laut Realsteuervergleich. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank 71231.

Was der Gewerbesteuer-Rechner berechnet

Der Gewerbesteuer-Rechner ermittelt die Gewerbesteuer eines Betriebs aus Gewinn, Rechtsform und dem Hebesatz der Gemeinde. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften zeigt er zusätzlich, wie viel davon über die Anrechnung auf die Einkommensteuer ausgeglichen wird; für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG addiert er Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag zur gesamten Steuerbelastung. Die Hebesätze stammen für jede Gemeinde aus der Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Tabelle 71231), einschließlich der Änderungen zum Stichtag 30. Juni. Ohne Gemeindeangabe rechnet das Tool mit dem gewogenen Bundesdurchschnitt.

Rechenweg nach Gewerbesteuergesetz

  1. Gewinn plus Hinzurechnungen nach § 8 GewStG ergibt den Gewerbeertrag, abgerundet auf volle 100 €.
  2. Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen den Freibetrag von 24.500 € ab.
  3. Der Rest mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Steuermessbetrag, dieser mal Hebesatz die Gewerbesteuer.
  4. Bei Personenunternehmen mindert sich die Einkommensteuer um das 4,0-Fache des Messbetrags (§ 35 EStG), höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer.
  5. Bei Kapitalgesellschaften kommen 15 % Körperschaftsteuer und darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag hinzu.

Beispiel: 80.000 Euro Gewinn bei 450 Prozent Hebesatz

Rechenschritt Einzelunternehmen GmbH
Gewerbeertrag 80.000,00 € 80.000,00 €
− Freibetrag 24.500,00 € 0,00 €
Steuermessbetrag (3,5 %) 1.942,50 € 2.800,00 €
Gewerbesteuer (Hebesatz 450 %) 8.741,25 € 12.600,00 €
− Anrechnung nach § 35 EStG 7.770,00 € –
+ Körperschaftsteuer (15 %) – 12.000,00 €
+ Solidaritätszuschlag – 660,00 €
Belastung laut Rechner 971,25 € 25.260,00 €
Berechnet mit dem Gewerbesteuer-Rechner, ohne Hinzurechnungen.

Die Gewerbesteuer des Einzelunternehmers entspricht 10,9 % des Gewinns. Weil der Hebesatz über 400 % liegt, gleicht die Anrechnung sie nicht vollständig aus: 971,25 € bleiben als Belastung. Die GmbH trägt Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Soli von zusammen 25.260 €, das sind 31,6 % des Gewinns. Ein direkter Vergleich der Rechtsformen ist damit nicht möglich: Beim Einzelunternehmer kommt die Einkommensteuer auf den Gewinn hinzu, bei der GmbH die Besteuerung späterer Gewinnausschüttungen.

Grenzen des Rechners

In der Praxis ist die Anrechnung zusätzlich auf die Einkommensteuer begrenzt, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt – bei niedrigem Einkommen fällt die Entlastung daher kleiner aus als im Rechner. Nicht abgebildet sind Kürzungen nach § 9 GewStG, etwa für Grundbesitz, Verlustvorträge nach § 10a GewStG, Vorauszahlungen und die Aufteilung der Steuer auf Betriebsstätten in mehreren Gemeinden. Die Körperschaftsteuer berechnet das Tool vereinfacht auf den eingegebenen Gewinn. Alle Ergebnisse sind ohne Gewähr und keine Steuerberatung.

Hebesätze und Einnahmen in der Statistik

Die Entwicklung des durchschnittlichen Hebesatzes der Gewerbesteuer und die Gewerbesteuer-Einnahmen der Städte und Gemeinden zeigen eigene Statistiken; das Aufkommen aus Steuern auf Unternehmensgewinne im EU-Vergleich die Unternehmenssteuer-Einnahmen. Die Einkommensteuer auf den Gewinn berechnet der Einkommensteuer-Rechner, Rechnungsbeträge der Mehrwertsteuer-Rechner. Für Betriebsgrundstücke gibt es den Grundsteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Gewerbeertrag (Gewinn plus Hinzurechnungen, abgerundet auf volle 100 Euro) minus Freibetrag, mal Steuermesszahl 3,5 Prozent – das ergibt den Steuermessbetrag. Der wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Beispiel: 100.000 Euro Gewinn eines Einzelunternehmers, Hebesatz 400 Prozent: (100.000 − 24.500) × 3,5 % × 400 % = 10.570 Euro.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) haben einen Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG haben keinen Freibetrag – bei ihnen ist der ganze Gewerbeertrag steuerpflichtig.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften ja: Die Einkommensteuer sinkt um das 4,0-Fache des Steuermessbetrags (§ 35 EStG), höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und höchstens um die anteilige Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte. Bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent wird die Gewerbesteuer damit rechnerisch fast vollständig ausgeglichen. GmbHs bekommen keine Anrechnung.

Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz?

Mit dem Grundbetrag gewogen 409 Prozent (2024). Der gesetzliche Mindesthebesatz liegt bei 200 Prozent; Großstädte verlangen meist 400 bis 500 Prozent. Den Hebesatz jeder Gemeinde findet der Rechner oben.

Was sind Hinzurechnungen?

Bestimmte Finanzierungskosten werden dem Gewinn teilweise wieder hinzugerechnet: Schuldzinsen voll, Mieten und Pachten für Immobilien zur Hälfte, für bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Leasing) zu einem Fünftel. Von der Summe über einem Freibetrag von 200.000 Euro wird ein Viertel hinzugerechnet. Kleine und mittlere Betriebe sind davon meist nicht betroffen.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Alle Gewerbebetriebe – Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften. Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten) sowie Land- und Forstwirte zahlen keine Gewerbesteuer.

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