Zum Inhalt springen
DE

Pflegegeld-Rechner: Pflegegeld und Kombinationsleistung

Pflegegrad wählen und sehen, wie viel Pflegegeld es gibt – auch wenn ein Pflegedienst einen Teil der Pflege übernimmt (Kombinationsleistung). Mit allen Beträgen nach SGB XI und der Zahl der Pflegebedürftigen je Pflegegrad.

Pflegegeld berechnen

Pflegegeld im Monat 599 € volles Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Sachleistung genutzt 0 € von höchstens 1.497 € im Monat
Leistung insgesamt 599 € plus 131 € Entlastungsbetrag

Beträge seit dem 1. Januar 2025 nach SGB XI. Bei der Kombinationsleistung sinkt das Pflegegeld um den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung genutzt wird. Keine Rechtsberatung; verbindlich entscheidet die Pflegekasse.

Pflegegeld und Sachleistung nach Pflegegrad

PflegegradPflegegeldSachleistungPflegebedürftige 2023
Pflegegrad 1 – – 785.822
Pflegegrad 2 347 € 796 € 2.300.753
Pflegegrad 3 599 € 1.497 € 1.686.286
Pflegegrad 4 800 € 1.859 € 669.263
Pflegegrad 5 990 € 2.299 € 244.252

Monatsbeträge seit dem 1. Januar 2025; alle Pflegegrade erhalten zusätzlich den Entlastungsbetrag von 131 €. Pflegebedürftige je Pflegegrad: Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts. Alle Zahlen zu Pflegebedürftigen

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5?

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Pflegegeld monatlich 347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €.

Wie wird die Kombinationsleistung berechnet?

Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt und zusätzlich von Angehörigen gepflegt wird, kann Sachleistung und Pflegegeld kombinieren. Das Pflegegeld sinkt dann um den Prozentsatz, zu dem die Sachleistung ausgeschöpft wurde. Beispiel Pflegegrad 3: Werden 40 Prozent der Sachleistung genutzt (598,80 €), gibt es noch 60 Prozent des Pflegegeldes, also 359,40 €.

Wird der Entlastungsbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht allen Pflegebedürftigen zu Hause zusätzlich zu, ab Pflegegrad 1. Er wird nicht ausgezahlt, sondern für anerkannte Angebote erstattet, etwa Alltagsbegleitung oder Tages- und Nachtpflege.

Wann steigt das Pflegegeld wieder?

Die Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2024 und zum 1. Januar 2025 erhöht. Die nächste gesetzlich vorgesehene Anpassung ist für 2028 geplant. Der Rechner wird angepasst, sobald neue Beträge gelten.

Ist das Pflegegeld steuerpflichtig?

Für Pflegebedürftige ist das Pflegegeld steuerfrei. Geben sie es an Angehörige weiter, die sie pflegen, bleibt es in der Regel auch für diese steuerfrei, solange die Pflege aus sittlicher Verpflichtung erfolgt. Im Einzelfall hilft die Pflegekasse oder eine Steuerberatung weiter.

Weitere Rechner