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Steuerklassen-Rechner

Welche Steuerklassen lohnen sich für Ehepaare? III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor im Vergleich: Netto im Monat, Lohnsteuer im Jahr und voraussichtliche Nachzahlung oder Erstattung nach dem Splittingtarif 2026.

Steuerklassen vergleichen

Meistes Netto im Monat III/V zusammen 5.001 € · im Jahr Nachzahlung 730 €
Einkommensteuer im Jahr 11.140 € nach Splittingtarif, inkl. Solidaritätszuschlag – gleich bei jeder Kombination
Faktor für IV/IV 0,957 Lohnsteuer IV × Faktor ≈ Jahressteuer

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben 2026 (gesetzlich versichert, durchschnittlicher Zusatzbeitrag), ohne Kirchensteuer und Kinderfreibeträge. Jahressteuer nach Splittingtarif, geschätzt aus beiden Arbeitslöhnen mit den Pauschbeträgen; weitere Einkünfte und Abzüge (z. B. Werbungskosten über dem Pauschbetrag) verändern das Ergebnis.

Alle Kombinationen im Vergleich

Netto im Monat und Ergebnis der Steuererklärung
Kombi­nationNetto zusam­menSteuer­erklärung
IV/IV 4.899 € Erstattung 497 €
III/V 5.001 € Nachzahlung 730 €
V/III 4.588 € Erstattung 4.224 €
IV/IV mit Faktor 4.941 € etwa ausgeglichen
Netto im Monat je Partner
Kombi­nationPartner 1Partner 2
IV/IV 3.130 € 1.769 €
III/V 3.511 € 1.491 €
V/III 2.632 € 1.956 €
IV/IV mit Faktor 3.164 € 1.777 €

Was der Steuerklassen-Rechner vergleicht

Der Steuerklassen-Rechner ist für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gedacht, die Arbeitslohn beziehen. Aus den beiden Bruttomonatslöhnen berechnet er das Monatsnetto beider Partner in den Kombinationen IV/IV, III/V, V/III und IV/IV mit Faktor. Daneben steht die voraussichtliche Jahreseinkommensteuer nach dem Splittingtarif. Aus dem Abstand zwischen dieser Jahressteuer und der über das Jahr einbehaltenen Lohnsteuer ergibt sich, ob mit der Steuererklärung eher eine Nachzahlung oder eine Erstattung zu erwarten ist.

So rechnet der Steuerklassen-Rechner

Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben ermittelt der Rechner nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 für gesetzlich Versicherte, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 %. Wer keine Kinder angibt, zahlt den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung.

Für die Jahressteuer bildet der Rechner je Partner ein zu versteuerndes Einkommen: Jahresbrutto abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale. Beide Werte werden addiert, halbiert, nach § 32a EStG besteuert und verdoppelt (Splittingverfahren, § 32a Abs. 5 EStG). Für das Faktorverfahren nach § 39f EStG wird der Faktor auf drei Nachkommastellen abgerundet und auf höchstens 0,999 begrenzt; den Soli ermittelt der Rechner je Partner aus der verminderten Lohnsteuer.

Beispiel: 4.000 und 2.000 Euro brutto

Ein kinderloses Ehepaar: Partner 1 verdient 4.000 €, Partner 2 2.000 € brutto im Monat. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen schätzt der Rechner auf 54.960 €, die Einkommensteuer nach Splittingtarif auf 7.034 € im Jahr; Soli fällt nicht an. Der Faktor beträgt 0,956.

Kombination Netto Partner 1 Netto Partner 2 Netto zusammen Steuererklärung
IV/IV 2.605,50 € 1.476,84 € 4.082,34 € Erstattung 317,92 €
III/V 2.928,17 € 1.267,00 € 4.195,17 € Nachzahlung 1.036,04 €
V/III 2.185,09 € 1.565,00 € 3.750,09 € Erstattung 4.304,92 €
IV/IV mit Faktor 2.628,58 € 1.480,72 € 4.109,30 € Nachzahlung 5,60 €
Monatsnetto 2026 und rechnerisches Ergebnis der Steuererklärung, nur Arbeitslohn, ohne Kirchensteuer.

III/V bringt im Monat 112,83 € mehr Netto als IV/IV. Über zwölf Monate sind das 1.353,96 € – genau die Spanne zwischen der Erstattung bei IV/IV und der Nachzahlung bei III/V. Beim Faktorverfahren weicht der Lohnsteuerabzug im Beispiel nur um 5,60 € von der Jahressteuer ab.

Grenzen der Berechnung

Der Rechner geht ausschließlich von Arbeitslohn aus. Weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Kinderfreibeträge und Kirchensteuer fließen nicht ein. Für privat Krankenversicherte und Beamte gelten andere Vorsorgeaufwendungen, ihre Werte weichen deshalb ab. Lohnersatzleistungen berechnet das Tool nicht selbst. Die Ergebnisse sind eine vereinfachte Schätzung ohne Gewähr und keine Steuerberatung.

Passende Statistiken und Rechner

Wie viele Paare jährlich heiraten, zeigt die Statistik der Eheschließungen; regionale Einkommensunterschiede bilden die Einkünfte je Steuerpflichtigen ab. Welche Rolle die Steuerklasse für Lohnersatzleistungen spielt, lässt sich mit dem Elterngeldrechner und dem Arbeitslosengeld-Rechner durchspielen. Das Netto eines einzelnen Gehalts liefert der Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Welche Steuerklassenkombination ist die beste?

Über das Jahr gesehen keine: Ehepaare zahlen am Ende immer die Einkommensteuer nach dem Splittingtarif. Die Steuerklassen bestimmen nur, wie viel Lohnsteuer jeden Monat einbehalten wird. III/V bringt bei sehr unterschiedlichen Gehältern mehr Netto im Monat, führt aber oft zu einer Nachzahlung. Wichtig ist die Wahl bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld, die sich am Netto orientieren.

Was ist das Faktorverfahren?

Beim Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) wird die Lohnsteuer beider Partner in Steuerklasse IV mit einem Faktor unter 1 multipliziert. Der Faktor ergibt sich aus der voraussichtlichen Splittingsteuer geteilt durch die Summe der Lohnsteuer bei IV/IV. So entspricht der monatliche Abzug ziemlich genau der Jahressteuer – Nachzahlungen werden weitgehend vermieden.

Muss man bei III/V eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Wer die Kombination III/V oder das Faktorverfahren gewählt hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Wann kann man die Steuerklasse wechseln?

Ehepaare können die Steuerklassenkombination mehrmals im Jahr beim Finanzamt ändern lassen, etwa über das Elster-Portal. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat.

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