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Elterngeldrechner

Elterngeld berechnen: Basiselterngeld und ElterngeldPlus aus dem Bruttogehalt – mit Elterngeldnetto, Teilzeit, Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und Tabelle nach Steuerklasse.

Elterngeld berechnen

Bei 3.000 € brutto vor der Geburt (Steuerklasse IV) rechnet die Elterngeldstelle mit einem Elterngeldnetto von 1.969,50 €. Davon werden 65 % ersetzt.

Basiselterngeld 1.280,18 € pro Monat
ElterngeldPlus 640,09 € pro Monat, doppelt so lange
12 Monate Basiselterngeld 15.362 € 14 Monate mit Partnermonaten: 17.923 €
Ersatzrate 65 % des Elterngeldnettos
Rechenweg
RechenwegBetrag
Bruttogehalt pro Monat (Durchschnitt der 12 Monate vor der Geburt)3.000,00 €
− Werbungskostenpauschale (1/12 von 1.230 €)102,50 €
− Lohnsteuer, Soli298,00 €
− Sozialabgaben pauschal (21 %: 9 % Kranken/Pflege, 10 % Rente, 2 % Arbeitslosen)630,00 €
= Elterngeldnetto1.969,50 €
× Ersatzrate 65 % (mindestens 300 €, höchstens 1.800 €)1.280,18 €
= Basiselterngeld pro Monat1.280,18 €

Berechnung nach §§ 2 bis 2f BEEG mit Steuern nach dem Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 – maßgeblich für Geburten im Jahr 2027. Für Geburten 2026 gilt der Plan von 2025; das Ergebnis weicht dann meist nur um wenige Euro ab. Kein Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt über 175.000 € lag. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden in den ersten acht Wochen angerechnet. Verbindlich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.

Elterngeld-Tabelle: Brutto und Elterngeld

Basiselterngeld pro Monat nach Bruttogehalt und Steuerklasse – ohne Kirchensteuer, sozialversichert angestellt, ein Kind.

Brutto/MonatSteuerklasse IVSteuerklasse IIISteuerklasse V
1.000 € 606,95 € 606,95 € 564,81 €
1.500 € 749,00 € 755,64 € 664,49 €
2.000 € 901,17 € 960,38 € 786,92 €
2.500 € 1.092,87 € 1.217,13 € 910,33 €
3.000 € 1.280,18 € 1.448,96 € 1.062,86 €
3.500 € 1.463,10 € 1.656,20 € 1.218,54 €
4.000 € 1.641,69 € 1.800,00 € 1.366,63 €
4.500 € 1.800,00 € 1.800,00 € 1.513,58 €
5.000 € 1.800,00 € 1.800,00 € 1.660,48 €
6.000 € 1.800,00 € 1.800,00 € 1.800,00 €

Tipp für Paare: Die Steuerklasse zählt, die in den zwölf Monaten vor dem Mutterschutz überwiegend galt. Ein Wechsel in Steuerklasse III muss daher spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen.

Der Elterngeldrechner berechnet Basiselterngeld und ElterngeldPlus nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – für Angestellte und für Beamte, auf Wunsch auch für den Fall, dass ein Elternteil nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeitet. Grundlage ist das durchschnittliche laufende Bruttogehalt im Bemessungszeitraum, bei Müttern in der Regel die zwölf Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes. Dazu kommen Steuerklasse, Kirchensteuer, ältere Geschwister und Mehrlingsgeburten.

Vom Bruttogehalt zum Elterngeldnetto

Die Elterngeldstelle rechnet nicht mit dem Nettolohn laut Gehaltsabrechnung, sondern mit einem pauschalierten Elterngeldnetto (§§ 2e und 2f BEEG). Der Rechner bildet das so ab:

  • Abzug eines Zwölftels des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €, also 102,50 € im Monat,
  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8 % Kirchensteuer nach dem Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026, der für Geburten im Jahr 2027 maßgeblich ist,
  • pauschal 21 % Sozialabgaben: 9 % Kranken- und Pflegeversicherung, 10 % Rentenversicherung, 2 % Arbeitslosenversicherung. Für Beamte und andere nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte entfällt dieser Abzug.

Auf das Elterngeldnetto wird eine Ersatzrate angewendet: grundsätzlich 67 %. Unter 1.000 € steigt sie je 2 € um 0,1 Prozentpunkte bis auf 100 %, über 1.200 € sinkt sie je 2 € um 0,1 Punkte – ab 1.240 € Elterngeldnetto gilt die Untergrenze von 65 %. Optional kommen der Geschwisterbonus (10 %, mindestens 75 €) und der Mehrlingszuschlag von 300 € je weiterem Kind hinzu.

Beispielrechnung mit dem Elterngeldrechner: 3.800 € brutto

Ein Elternteil in Steuerklasse IV, ohne Kirchensteuer, sozialversicherungspflichtig angestellt, ein Kind:

Rechenschritt Betrag
Bruttogehalt pro Monat 3.800,00 €
− Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1/12) 102,50 €
− Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag 482,91 €
− Sozialabgaben pauschal (21 %) 798,00 €
= Elterngeldnetto 2.416,59 €
Basiselterngeld (Ersatzrate 65 %) 1.570,78 €
ElterngeldPlus 785,39 €
12 Monate Basiselterngeld 18.849,36 €
Berechnung mit dem Statsray-Rechner nach §§ 2 bis 2f BEEG, Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026.

Arbeitet derselbe Elternteil nach der Geburt in Teilzeit für 1.500 € brutto, ergibt sich dafür ein Elterngeldnetto von 1.117,91 €. Ersetzt wird dann nur die Differenz zum Einkommen vor der Geburt (§ 2 Abs. 3 BEEG): 1.298,68 € × 65 % ergeben 844,14 € Basiselterngeld. Das ElterngeldPlus liegt in dieser Konstellation bei 785,39 € – es ist auf die Hälfte des Basiselterngelds ohne Teilzeit begrenzt, wird aber doppelt so lange gezahlt. Für die Differenzrechnung zählt das Einkommen vor der Geburt höchstens mit 2.770 €.

Was der Rechner vereinfacht

  • Gewinneinkünfte aus selbstständiger Arbeit, die nach dem Steuerbescheid bemessen werden, erfasst er nicht.
  • Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni zählen beim Elterngeld als sonstige Bezüge nicht mit – einzutragen ist nur das laufende Gehalt.
  • Monate, die aus dem Bemessungszeitraum herausfallen, etwa wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung oder Elterngeldbezugs für ein älteres Kind, müssen beim Durchschnitt selbst berücksichtigt werden.
  • Die Anrechnung von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss auf die ersten Lebensmonate ist nicht eingerechnet.
  • Im Übergangsbereich (Midijob) nutzt der Rechner die beitragspflichtige Einnahme des Brutto-Netto-Rechners statt der Sonderregel des § 344 Abs. 4 SGB III.

Die Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung; maßgeblich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.

Weiterführende Statistiken und Rechner

Wie viele Kinder jährlich zur Welt kommen, zeigt die Statistik zu den Geburten, die Kinderzahl je Frau die Geburtenrate. Das Alter der Mütter beim ersten Kind und die Betreuungsquote unter 3 Jahren ergänzen das Bild. Die Schutzfristen vor dem Elterngeld berechnet der Mutterschutz-Rechner, die Wirkung der Steuerklassen auf das Netto der Steuerklassen-Rechner. Den voraussichtlichen Geburtstermin berechnet der SSW-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Elterngeld?

Elterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, bei geringem Einkommen bis zu 100 Prozent. Es beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Bei 3.000 € brutto (Steuerklasse IV) sind es rund 1.280 €.

Ab welchem Gehalt bekommt man den Höchstsatz?

Den Höchstbetrag von 1.800 € erhält, wer vor der Geburt ein Elterngeldnetto von rund 2.770 € hatte. Das entspricht in Steuerklasse IV etwa 4.460 € brutto im Monat.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird aber doppelt so lange gezahlt: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus. Das lohnt sich vor allem, wenn man nach der Geburt in Teilzeit arbeitet.

Wie lange gibt es Elterngeld?

Basiselterngeld gibt es für bis zu 12 Monate, mit zwei Partnermonaten bis zu 14 Monate. Alleinerziehende können die 14 Monate allein nutzen. Gleichzeitig dürfen beide Eltern höchstens einen Monat Basiselterngeld beziehen (bis zum 12. Lebensmonat).

Gibt es eine Einkommensgrenze beim Elterngeld?

Ja. Für Geburten ab 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt über 175.000 € lag – bei Paaren gemeinsam, bei Alleinerziehenden allein.

Wird Elterngeld versteuert?

Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Viele Eltern müssen deshalb eine Steuererklärung abgeben und etwas nachzahlen.

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