Zum Inhalt springen
DE

Rentenrechner

Wie hoch wird meine Rente? Gesetzliche Altersrente über Entgeltpunkte schätzen – mit aktuellem Rentenwert, Kindererziehungszeiten, Kranken- und Pflegeversicherung und Tabelle nach Gehalt.

Rente berechnen

Bruttorente pro Monat 1.731,28 € in heutigen Werten, Rentenbeginn mit 67 Jahren
Nach Kranken- und Pflegeversicherung 1.507,08 € vor Einkommensteuer
Entgeltpunkte 40,7 47,0 Jahre × 0,87

Rentenwert 42,52 € je Entgeltpunkt (seit 1. Juli 2026), Durchschnittsentgelt 51.944 € (2026, vorläufig), Beiträge höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 €. Die Bruttorente entspricht 46 Prozent Ihres heutigen Bruttogehalts. Schätzung in heutigen Werten – maßgeblich ist Ihre Renteninformation.

Rente nach Gehalt: Tabelle für 45 Beitragsjahre

So hoch wäre die Bruttorente nach 45 Jahren mit gleichbleibendem Gehalt im Verhältnis zum Durchschnitt – in heutigen Werten.

BruttojahresgehaltEntgeltpunkteBruttorente im Monat
25.000 € 21,7 920,90 €
30.000 € 26,0 1.105,07 €
35.000 € 30,3 1.289,25 €
40.000 € 34,7 1.473,43 €
45.000 € 39,0 1.657,61 €
51.944 € (Durchschnitt) 45,0 1.913,40 €
60.000 € 52,0 2.210,15 €
70.000 € 60,6 2.578,51 €
85.000 € 73,6 3.131,04 €
101.400 € (Höchstbetrag) 87,8 3.735,15 €

Rentenrechner: gesetzliche Altersrente in heutigen Werten schätzen

Der Rentenrechner schätzt, wie hoch die gesetzliche Altersrente bei gleichbleibendem Verdienst ausfallen würde – als Bruttorente und als Betrag nach Kranken- und Pflegeversicherung. Er eignet sich, um die eigene Renteninformation einzuordnen oder durchzuspielen, wie sich Gehalt, Berufsstart, Jahre ohne Beiträge und Kinder auf die Rentenhöhe auswirken. Alle Beträge beruhen auf dem Rentenwert und den Rechengrößen des Jahres 2026. Die Rechnung ist eine vereinfachte Schätzung und keine Rentenberatung.

Rechenweg und Rechengrößen 2026

Zuerst ermittelt der Rechner die Zahl der Beitragsjahre: Regelaltersgrenze des Geburtsjahrgangs minus Alter beim Beginn der Beitragszahlung minus Jahre ohne Beiträge. Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, für ältere Jahrgänge stufenweise darunter. Je Beitragsjahr ergeben sich Entgeltpunkte aus dem Verhältnis von Bruttojahresgehalt zu Durchschnittsentgelt. Hinzu kommen Punkte für Kindererziehung. Die Summe aller Entgeltpunkte wird mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.

  • Durchschnittsentgelt 2026 (vorläufig): 51.944 €
  • Beitragsbemessungsgrenze 2026: 101.400 € – ein höheres Gehalt zählt nur bis zu diesem Betrag
  • Rentenwert seit 1. Juli 2026: 42,52 € je Entgeltpunkt
  • Abzüge: Krankenversicherung 7,3 % plus 1,45 % (halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 %), Pflegeversicherung 3,6 %, ohne Kinder 4,2 %

Die Rechengrößen stammen aus der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, der Rentenwert von der Deutschen Rentenversicherung.

Beispiel: Jahrgang 1980 mit 45.000 € Jahresgehalt

Eine 1980 geborene Person zahlt ab 22 Jahren Beiträge, verdient durchgehend 45.000 € brutto im Jahr und hat zwei nach 1992 geborene Kinder. Bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren kommen 45 Beitragsjahre zusammen.

Rechenschritt Wert
Entgeltpunkte je Jahr (45.000 € ÷ 51.944 €) 0,8663
Entgeltpunkte aus 45 Beitragsjahren 38,98
Entgeltpunkte für zwei Kinder 6,00
Entgeltpunkte insgesamt 44,98
Bruttorente (× 42,52 €) 1.912,73 €
Kranken- und Pflegeversicherung −236,22 €
Rente nach Sozialabgaben, vor Steuern 1.676,51 €
Beispielrechnung mit den Werten des Rentenrechners, Rechengrößen 2026

Die Bruttorente entspricht 51 Prozent des heutigen Monatsbruttos von 3.750 €. Ohne Kinder läge sie bei 1.657,61 € und nach Abzügen – mit Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung – bei 1.442,95 €. Kommen in diesem Fall ohne Kinder drei Jahre ohne Beiträge hinzu, sinkt die Bruttorente auf 1.547,10 €.

Was die Schätzung nicht enthält

  • Einkommensteuer: Der Betrag nach Abzügen ist ein Wert vor Steuern. Die Steuer auf die Rente zeigt der Rente-Steuer-Rechner.
  • Weitere Alterseinkünfte: Betriebsrenten, Riester- und Privatrenten, Grundrentenzuschlag und Hinterbliebenenrenten fließen nicht ein.
  • Krankenkasse: Gerechnet wird mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag und der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner; der eigene Zusatzbeitrag kann abweichen.
  • Rentenbeginn: Die Rechnung endet immer mit der Regelaltersgrenze. Welche Altersgrenzen für einen Jahrgang gelten, zeigt der Renteneintritt-Rechner.

Weiterführende Daten

Zum Vergleich mit dem eigenen Ergebnis eignen sich die Statistiken zur Durchschnittsrente, zum Rentenwert und zur Rentenerhöhung sowie die Daten zur Armutsgefährdung im Alter. Wie groß der Abstand zwischen voraussichtlicher Rente und heutigem Nettogehalt ist, berechnet der Rentenlücke-Rechner.

Häufige Fragen

Wie wird die Rente berechnet?

Für jedes Jahr Beitragszahlung bekommen Sie Entgeltpunkte: Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient (2026 vorläufig 51.944 Euro), erhält einen Punkt. Bei der Rente werden alle Punkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert – seit 1. Juli 2026 sind das 42,52 € je Punkt und Monat.

Wie hoch ist die Standardrente?

Die sogenannte Eckrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst beträgt 1.913,40 € brutto im Monat (45 × 42,52 €). Die meisten Rentnerinnen und Rentner bekommen deutlich weniger, weil sie weniger Jahre einzahlen oder unter dem Durchschnitt verdienen.

Wie viel bleibt netto von der Rente?

Von der Bruttorente gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab, zusammen gut 12 Prozent (ohne Kinder knapp 13 Prozent). Ob zusätzlich Einkommensteuer anfällt, hängt vom Rentenbeginn und den übrigen Einkünften ab: Für den Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro im Jahr.

Wie genau ist der Rentenrechner?

Er rechnet in heutigen Werten und unterstellt, dass Ihr Gehalt im Verhältnis zum Durchschnitt gleich bleibt. Zeiten wie Studium, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Pflege sowie Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn sind nicht berücksichtigt. Verbindlich ist nur Ihre jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Wie viele Rentenpunkte gibt es für Kinder?

Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, gibt es drei Entgeltpunkte, für früher geborene Kinder 2,5 Punkte. Mit der „Mütterrente III“ sollen ab 2027 auch für vor 1992 geborene Kinder drei Punkte gelten.

Weitere Rechner