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Überstunden auszahlen: Rechner für Brutto und Netto

Gehalt, Wochenstunden und Überstunden eingeben und sehen, was die Auszahlung brutto und netto bringt – mit Zuschlag, Steuerklasse und Kirchensteuer, berechnet mit den aktuellen Lohnsteuer- und Beitragssätzen.

Überstunden berechnen

Netto-Auszahlung 124,14 € für 10 Überstunden, rund 12,41 € netto je Stunde
Brutto-Auszahlung 230,77 € 10 × 23,08 € Stundenlohn
Steuern und Abgaben 106,63 € 46,2 % der Brutto-Auszahlung

Näherung: Die Auszahlung wird als Teil des Monatsgehalts gerechnet (Steuerklasse 1, gesetzlich krankenversichert mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag). Überstundenvergütung und -zuschläge sind voll steuer- und beitragspflichtig. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie werden ausgezahlte Überstunden berechnet?

Grundlage ist der Stundenlohn: Monatsgehalt geteilt durch die vereinbarten Wochenstunden mal 4,33 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate). Diesen Betrag gibt es je Überstunde, dazu gegebenenfalls ein Zuschlag aus Arbeits- oder Tarifvertrag. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag gibt es nicht.

Wie viel bleibt netto von ausgezahlten Überstunden?

Die Auszahlung wird wie normales Gehalt versteuert und verbeitragt. Weil sie das Einkommen im Monat erhöht, fällt der Abzug meist höher aus als beim übrigen Gehalt: Der Rechner zeigt den Unterschied, indem er das Netto mit und ohne Auszahlung vergleicht.

Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?

Nach geltendem Recht nicht (Stand Oktober 2026). Steuerfrei sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in bestimmten Grenzen. Eine geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge ist bislang nicht beschlossen.

Muss der Arbeitgeber Überstunden auszahlen?

Das hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Oft werden Überstunden mit Freizeit ausgeglichen. Bei höheren Gehältern können Überstunden laut Vertrag bereits mit dem Gehalt abgegolten sein, wenn die Klausel klar und angemessen ist.

Warum ist das Ergebnis eine Näherung?

Der Rechner behandelt die Auszahlung als Teil des Monatsgehalts. Zahlt der Arbeitgeber Überstunden für mehrere Monate auf einmal als sonstigen Bezug aus, berechnet er die Lohnsteuer nach einem anderen Verfahren; über das Jahr gleicht die Einkommensteuererklärung Unterschiede weitgehend aus.

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