Witwenrente-Rechner
Wie hoch ist die Witwenrente? Rente des Verstorbenen und eigenes Einkommen eingeben: große oder kleine Witwenrente, Sterbevierteljahr, Freibetrag 2026 und Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI.
Witwenrente berechnen
| Witwenrente vor Anrechnung (55 %) | 990,00 € |
|---|---|
| Eigenes Nettoeinkommen (pauschal) | 0,00 € |
| − Freibetrag | 1.122,53 € |
| × 40 % = Anrechnung | 0,00 € |
| = Witwenrente | 990,00 € |
Freibetrag: 26,4 × aktueller Rentenwert (42,52 €). Nettoeinkommen pauschal: Arbeitslohn −40 %, gesetzliche Rente −14 %, Betriebsrente −17,5 %, Beamtenpension −23 %. Ohne Kindererziehungszuschlag; von der Witwenrente gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung ab. Eine Witwenrente wird ganz gestrichen, wenn das eigene Nettoeinkommen über rund 3.597,53 € liegt.
Witwenrente bei 1.800,00 € Rente des Partners und eigenem Arbeitslohn
| Eigener Bruttolohn | Anrechnung | Witwenrente |
|---|---|---|
| 0 € | 0,00 € | 990,00 € |
| 1.000 € | 0,00 € | 990,00 € |
| 1.500 € | 0,00 € | 990,00 € |
| 2.000 € | 30,99 € | 959,01 € |
| 2.500 € | 150,99 € | 839,01 € |
| 3.000 € | 270,99 € | 719,01 € |
| 4.000 € | 510,99 € | 479,01 € |
Der Witwenrente-Rechner schätzt die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Witwen, Witwer und hinterbliebene eingetragene Lebenspartner. Er berechnet die Rente vor und nach der Einkommensanrechnung und zeigt, ab welchem eigenen Einkommen sie gekürzt wird oder ganz entfällt. Grundlage sind § 46 und § 97 SGB VI sowie die §§ 18a und 18b SGB IV, gerechnet wird mit dem aktuellen Rentenwert ab 1. Juli 2026.
Rechenweg im Witwenrente-Rechner
- Anspruch vor Anrechnung: Die Rente des Verstorbenen wird mit dem Satz der jeweiligen Witwenrente multipliziert – 55 %, nach altem Recht 60 %, bei der kleinen Witwenrente 25 %.
- Eigenes Nettoeinkommen: Das Bruttoeinkommen wird pauschal gekürzt – Arbeitslohn um 40 %, eine eigene gesetzliche Rente um 14 %, eine Betriebsrente um 17,5 % und eine Beamtenpension um 23 %.
- Freibetrag: 26,4-mal der aktuelle Rentenwert von 42,52 €, also 1.122,53 € im Monat, plus 5,6 Rentenwerte je waisenrentenberechtigtem Kind. Weil er an den Rentenwert gekoppelt ist, verändert er sich mit jeder Rentenanpassung zum 1. Juli.
- Anrechnung: 40 % des Nettoeinkommens oberhalb des Freibetrags werden von der Witwenrente abgezogen.
Beispiel: 1.800 € Rente des verstorbenen Partners
Große Witwenrente nach neuem Recht, keine waisenrentenberechtigten Kinder, eigener Arbeitslohn von 2.000 € brutto:
| Rechenschritt | Betrag pro Monat |
|---|---|
| Rente des Verstorbenen | 1.800,00 € |
| Große Witwenrente (55 %) | 990,00 € |
| Pauschales Nettoeinkommen (2.000 € − 40 %) | 1.200,00 € |
| − Freibetrag (26,4 × 42,52 €) | 1.122,53 € |
| = Einkommen über dem Freibetrag | 77,47 € |
| Anrechnung (40 %) | 30,99 € |
| Witwenrente nach Anrechnung | 959,01 € |
Bezieht die Witwe statt eines Lohns eine eigene gesetzliche Rente von 1.200 € brutto, ergibt der Pauschalabzug von 14 % ein Nettoeinkommen von 1.032 €. Das liegt unter dem Freibetrag, die Witwenrente bleibt ungekürzt bei 990 €. Vollständig entfiele sie in diesem Beispiel erst bei einem pauschalen Nettoeinkommen von 3.597,53 € im Monat.
Grenzen des Rechners
- Der Kindererziehungszuschlag nach § 78a SGB VI, der die Witwenrente bei erzogenen Kindern erhöht, ist nicht enthalten.
- Von der Witwenrente gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab; ausgewiesen wird der Betrag vor diesen Abzügen.
- Die Einkommensteuer auf die Witwenrente bleibt außen vor.
- Starb der Partner vor Rentenbeginn, ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung maßgeblich, die er bezogen hätte; einen Anhaltspunkt liefert der Betrag in der jährlichen Renteninformation.
- Weitere Einkunftsarten wie Miet- oder Kapitaleinkünfte werden nicht abgefragt.
Die Berechnung ist vereinfacht; maßgeblich ist der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Statistiken und weitere Rechner
Wie sich der aktuelle Rentenwert und damit der Freibetrag entwickelt, zeigt die Statsray-Statistik; zum Vergleich dienen die Durchschnittsrente und die Zahl der gezahlten gesetzlichen Renten. Die Steuer auf Witwen- und eigene Rente schätzt der Rente-Steuer-Rechner, die Höhe der eigenen Altersrente der Rentenrechner, eine Versorgungslücke im Alter der Rentenlücke-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die der verstorbene Partner bezogen hat oder bezogen hätte. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, wenn ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, gilt das alte Recht mit 60 Prozent. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent.
Wie viel darf ich zur Witwenrente hinzuverdienen?
Eigenes Nettoeinkommen bis 1.122,53 Euro im Monat bleibt anrechnungsfrei, für jedes waisenrentenberechtigte Kind kommen 238,11 Euro hinzu (Stand ab 1. Juli 2026). Vom Einkommen darüber werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Das Nettoeinkommen wird pauschal ermittelt, beim Arbeitslohn etwa mit 40 Prozent Abzug vom Brutto.
Was ist das Sterbevierteljahr?
In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die Witwenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt, ohne Anrechnung von Einkommen. Danach gilt der reguläre Satz von 55 bzw. 60 Prozent.
Wer bekommt die große, wer die kleine Witwenrente?
Die große Witwenrente erhält, wer mindestens die Regelaltersgrenze für die große Witwenrente erreicht hat (bei Todesfällen 2026: 46 Jahre und 6 Monate, bis 2029 steigend auf 47 Jahre), erwerbsgemindert ist oder ein Kind unter 18 Jahren erzieht. Alle anderen erhalten die kleine Witwenrente – nach neuem Recht nur für 24 Monate.
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