Zum Inhalt springen
DE

Wohngeldrechner

Wie viel Wohngeld steht mir zu? Wohnort, Miete, Einkommen und Haushaltsgröße eingeben: Der Rechner bestimmt die Mietenstufe des Ortes und berechnet das Wohngeld nach der aktuellen Formel des Wohngeldgesetzes – mit Heizkosten- und Klimakomponente, pauschalen Abzügen und Einkommensgrenze.

Wohngeld berechnen

Im Haushalt werden gezahlt
Wohngeld pro Monat 297 € 3.564 € im Jahr, Mietenstufe III
Berücksichtigte Miete 718 € Miete gekappt auf den Höchstbetrag 575,80 €, plus Heizkostenentlastung 142,60 €
Anrechenbares Einkommen 1.398 € pro Monat, nach 30 % Pauschalabzug
Einkommensgrenze 3.013 € höchster Bruttolohn im Monat, bei dem es mit diesen Angaben noch Wohngeld gibt

Berechnung nach dem Wohngeldgesetz mit Höchstbeträgen, Heizkosten- und Klimakomponente in der Fassung ab 1. Januar 2025 (gilt auch 2026); Mietenstufe für Dortmund laut Anlage zur Wohngeldverordnung. Vereinfacht: Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € je Erwerbstätigem, Kinderbetreuungskosten zu 80 %; Unterhaltszahlungen, Vermögen und Sonderfälle sind nicht berücksichtigt. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist der Bescheid der Wohngeldstelle.

Höchstbeträge für die Miete in Mietenstufe III

PersonenHöchstbetrag inkl. KlimakomponenteHeizkostenentlastungEinkommensgrenze brutto*
1475,20 €110,40 €2.258 €
2575,80 €142,60 €3.013 €
3686,60 €170,20 €3.748 €
4800,40 €197,80 €5.035 €
5914,20 €225,40 €5.763 €
61.025,00 €253,00 €6.484 €

*Höchster monatlicher Bruttolohn, bei dem noch Wohngeld gezahlt wird – bei einer Miete in Höhe des Höchstbetrags und sonst gleichen Angaben wie oben (Abzüge, Erwerbstätige, Kinderbetreuung).

So berechnet der Wohngeldrechner das Wohngeld

Das Wohngeld ergibt sich aus einer Formel im Wohngeldgesetz. Sie verbindet drei Größen: die Zahl der Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigende Miete und das anrechenbare Einkommen. Der Wohngeldrechner bildet diese Formel in der seit 1. Januar 2025 geltenden Fassung nach, die auch 2026 gilt.

  1. Mietenstufe: Der Wohnort bestimmt eine von sieben Mietenstufen. Der Rechner sucht sie aus der Anlage zur Wohngeldverordnung heraus – für einzeln aufgeführte Gemeinden ab 10.000 Einwohnern direkt, sonst über den Kreis.
  2. Miete: Berücksichtigt wird die Bruttokaltmiete bis zu einem Höchstbetrag, der von Mietenstufe und Haushaltsgröße abhängt und eine Klimakomponente enthält. Dazu kommt eine feste Heizkostenentlastung – für zwei Personen zum Beispiel 142,60 Euro im Monat.
  3. Einkommen: Von den Jahreseinnahmen werden Werbungskosten abgezogen, bei Arbeitnehmern pauschal 1.230 Euro je Person. Für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung werden jeweils weitere 10 Prozent abgezogen, außerdem Freibeträge etwa für Alleinerziehende (1.320 Euro) oder schwerbehinderte Haushaltsmitglieder (1.800 Euro).
  4. Formel: Aus Miete und Einkommen errechnet sich das Wohngeld nach § 19 Wohngeldgesetz, gerundet auf volle Euro. Unter 10 Euro im Monat wird nichts gezahlt.

Beispiel: Familie in Stuttgart

Das Bundesbauministerium hat zur Wohngelderhöhung 2025 ein Beispiel veröffentlicht: Ein Ehepaar mit zwei Kindern in Stuttgart (Mietenstufe VI), 4.000 Euro Bruttoeinkommen aus Arbeit im Monat, 1.000 Euro Bruttokaltmiete und 300 Euro Kinderbetreuungskosten. Mit einem Erwerbstätigen gerechnet, kommt der Rechner wie das Ministerium auf 453 Euro Wohngeld im Monat. Mit diesen Angaben gäbe es bis zu einem Bruttolohn von rund 5.450 Euro im Monat noch Wohngeld.

Was der Rechner nicht berücksichtigt

  • Unterhaltszahlungen an Personen außerhalb des Haushalts, die das Einkommen mindern können.
  • Vermögen: Bei erheblichem Vermögen kann der Antrag abgelehnt werden.
  • Ausschlüsse: Wer Grundsicherungsgeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe bezieht, bekommt kein Wohngeld.
  • Wohneigentum: Statt der Miete zählt dort die Belastung aus Finanzierung und Bewirtschaftung, die der Rechner nicht abfragt.

Der Rechner ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Bescheid der Wohngeldbehörde.

Wohngeld in Zahlen

Wie viele Haushalte Wohngeld bekommen und wie hoch der durchschnittliche Anspruch ist, zeigen die Statistiken zu Wohngeld-Haushalten und zur Höhe des Wohngelds. Wer prüfen möchte, ob stattdessen Grundsicherung in Frage kommt, kann den Bürgergeld-Rechner nutzen; was vom Lohn netto übrig bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Familien mit Kindern sollten außerdem den Kinderzuschlag-Rechner nutzen: Kinderzuschlag und Wohngeld lassen sich kombinieren.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (oder bei Eigentum zur Belastung) für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Sozialleistung mit Wohnkosten beziehen. Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe erhält, ist vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Wohnkosten dort schon übernommen werden. Ob und wie viel Wohngeld es gibt, hängt von Haushaltsgröße, Miete, Einkommen und der Mietenstufe des Wohnorts ab.

Was ist die Mietenstufe?

Jede Gemeinde ist einer von sieben Mietenstufen zugeordnet, je nachdem, wie hoch die Mieten dort im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sind. Von der Stufe hängt ab, bis zu welchem Höchstbetrag die Miete berücksichtigt wird. Gemeinden ab 10.000 Einwohnern haben eine eigene Stufe, kleinere Gemeinden die Stufe ihres Kreises.

Zählt das Kindergeld als Einkommen?

Nein. Kindergeld wird beim Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet. Als Einkommen zählen unter anderem Lohn, Renten, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Unterhalt. Von den Einnahmen werden pauschal je 10 Prozent abgezogen, wenn Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Warum zeigt der Rechner „kein Anspruch“, obwohl das Einkommen niedrig ist?

Wohngeld wird nur gezahlt, wenn sich mindestens 10 Euro im Monat ergeben. Liegt das Einkommen sehr niedrig, kann statt Wohngeld eine andere Leistung wie das Grundsicherungsgeld in Frage kommen; beides gleichzeitig ist nicht möglich.

Wo beantrage ich Wohngeld?

Bei der Wohngeldbehörde der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung, in vielen Ländern auch online. Wohngeld gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung, in der Regel für zwölf Monate; danach ist ein neuer Antrag nötig.

Weitere Rechner