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Weihnachtsgeld-Rechner: Wie viel bleibt netto?

Monatsgehalt, Weihnachtsgeld und Steuerklasse eingeben und sehen, wie viel Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben abgehen – und warum vom Weihnachtsgeld anteilig mehr abgezogen wird als vom Gehalt.

Weihnachtsgeld netto berechnen

Weihnachtsgeld netto 1.927,75 € von 3.500,00 € brutto
Steuern 832,00 € Lohnsteuer 832,00 €
Sozialabgaben 740,25 € Abzüge insgesamt 44,9 %
Lohnsteuer832,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Krankenversicherung306,25 €
Pflegeversicherung63,00 €
Rentenversicherung325,50 €
Arbeitslosenversicherung45,50 €

Lohnsteuer 2026 nach § 39b Abs. 3 EStG (Jahreslohn = Monatsgehalt × 12), Sozialabgaben nur bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %.

Wie viel bleibt vom Urlaubsgeld? Zum Urlaubsgeld-Rechner →

Weihnachtsgeld netto: Beispiele

Gehalt = WeihnachtsgeldNetto Kl. INetto Kl. III
2.500 €1.447 €1.947 €
3.000 €1.695 €1.936 €
3.500 €1.928 €2.128 €
4.000 €2.147 €2.364 €
5.000 €2.544 €2.887 €
6.000 €3.272 €3.834 €

Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts, Auszahlung im November, ohne Kirchensteuer, ein Kind.

Häufige Fragen

Wie viel bleibt vom Weihnachtsgeld netto?

Bei 3.500 € Monatsgehalt und 3.500 € Weihnachtsgeld bleiben in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer rund 1.928 € netto, in Steuerklasse III rund 2.128 € (2026). Vom Weihnachtsgeld geht meist ein größerer Anteil ab als vom Monatsgehalt, weil es voll in den höheren Grenzsteuersatz fällt.

Warum wird Weihnachtsgeld so hoch versteuert?

Weihnachtsgeld ist ein sonstiger Bezug. Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer auf das Jahresgehalt mit und ohne Weihnachtsgeld; die Differenz wird abgezogen. Das Weihnachtsgeld wird damit zum persönlichen Grenzsteuersatz besteuert. Weil sich die Rechnung am Jahreseinkommen orientiert, zahlt man über das Jahr gesehen nicht mehr Steuer als ohne Aufteilung in Gehalt und Weihnachtsgeld.

Fallen auf Weihnachtsgeld Sozialabgaben an?

Ja, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Maßgeblich ist die anteilige Jahresgrenze bis zum Auszahlungsmonat. Wer gut verdient, zahlt deshalb auf einen Teil des Weihnachtsgelds keine Kranken- und Pflegeversicherung.

Hat man Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Er kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung ergeben – etwa wenn der Arbeitgeber drei Jahre in Folge vorbehaltlos gezahlt hat.

Wie genau ist der Rechner?

Er rechnet mit dem amtlichen Lohnsteuertarif und den Sozialversicherungswerten des laufenden Jahres, nimmt aber an, dass das Monatsgehalt das ganze Jahr gleich ist und keine weiteren Einmalzahlungen fließen. Freibeträge, private Krankenversicherung und Midijobs sind nicht abgebildet.

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