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Kapitalertragsteuer-Rechner: Abgeltungsteuer berechnen

Zinsen, Dividenden oder ETF-Erträge eingeben und sehen, wie viel Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer anfallen – mit Sparerpauschbetrag und Teilfreistellung für Fonds.

Kapitalertragsteuer berechnen

Sparerpauschbetrag: 1.000 € je Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung – abzüglich dessen, was in diesem Jahr schon verbraucht ist.

Steuern insgesamt 527,50 € 17,58 % der Erträge
Erträge nach Steuern 2.472,50 € von 3.000,00 €
Steuerpflichtig 2.000,00 € Pauschbetrag ausgeschöpft
Kapitalerträge3.000,00 €
Teilfreistellung0,00 €
Sparerpauschbetrag−1.000,00 €
Zu versteuern2.000,00 €
Kapitalertragsteuer500,00 €
Solidaritätszuschlag27,50 €
Kirchensteuer0,00 €

Kapitalertragsteuer 25 % nach § 32d EStG (mit Kirchensteuer ermäßigt), Soli 5,5 %, Teilfreistellung nach § 20 InvStG. Ohne ausländische Quellensteuer, Verluste, Vorabpauschale und Günstigerprüfung.

Kapitalertragsteuer: Beispiele

ErträgeZinsenAktien-ETF
1.000 €0,00 €0,00 €
2.000 €263,75 €105,50 €
5.000 €1.055,00 €659,37 €
10.000 €2.373,75 €1.582,50 €
25.000 €6.330,00 €4.351,87 €
50.000 €12.923,75 €8.967,50 €

Steuern inklusive Soli, ohne Kirchensteuer, mit vollem Sparerpauschbetrag von 1.000 €.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) beträgt 25 Prozent der Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags. Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer, zusammen also 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer sind es rund 27,8 Prozent (8 %) bzw. 27,99 Prozent (9 %), weil die Kirchensteuer die Kapitalertragsteuer leicht mindert.

Wie viel Steuer zahle ich auf 3.000 € Kapitalerträge?

Mit vollem Sparerpauschbetrag von 1.000 € und ohne Kirchensteuer fallen auf 3.000 € Zinsen oder Dividenden 527,50 € Steuern an. Stammen die 3.000 € aus einem Aktien-ETF, sind wegen der Teilfreistellung nur 290,12 € fällig.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Seit 2023 beträgt er 1.000 € je Person und Jahr, für zusammen veranlagte Ehe- und Lebenspartner 2.000 €. Damit er direkt bei der Bank wirkt, braucht es einen Freistellungsauftrag; sonst lässt sich die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.

Was ist die Teilfreistellung bei ETFs?

Bei Investmentfonds ist ein Teil der Erträge steuerfrei, um die Steuern auszugleichen, die schon auf Fondsebene anfallen: 30 Prozent bei Aktienfonds (mindestens 51 % Aktien), 15 Prozent bei Mischfonds (mindestens 25 %), 60 Prozent bei Immobilienfonds und 80 Prozent bei Fonds mit überwiegend ausländischen Immobilien.

Was berücksichtigt der Rechner nicht?

Ausländische Quellensteuer, Verlustverrechnung, die Vorabpauschale und die Günstigerprüfung: Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kann man in der Steuererklärung beantragen, die Kapitalerträge mit dem niedrigeren Satz zu versteuern.

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