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Elternzeit-Rechner: Fristen und Ende berechnen

Geburtstag, Beginn und Dauer eingeben und sehen, bis wann die Elternzeit angemeldet werden muss, wann sie endet und ab wann Kündigungsschutz gilt – nach den Regeln des BEEG.

Elternzeit berechnen

Anmelden spätestens am 13. Oktober 2026 7 Wochen vor Beginn, schriftlich beim Arbeitgeber
Elternzeit endet am 30. November 2027 12 Monate ab 1. Dezember 2026
Kündigungsschutz ab 6. Oktober 2026 frühestens, sobald angemeldet

Elternzeit kann frühestens mit der Geburt beginnen.

3. Geburtstag1. Dezember 2029
8. Geburtstag1. Dezember 2034
Restanspruch24 Monate

Restanspruch: von insgesamt 36 Monaten je Elternteil, bis zu 24 davon zwischen dem 3. und 8. Geburtstag. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; tarifliche oder betriebliche Regeln können günstiger sein.

Häufige Fragen

Wie lange kann man Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil kann bis zu drei Jahre Elternzeit je Kind nehmen, bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Bis zu 24 Monate davon dürfen auch zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag genommen werden. Beide Eltern können gleichzeitig in Elternzeit sein.

Wann muss ich die Elternzeit anmelden?

Schriftlich beim Arbeitgeber, spätestens sieben Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag liegt. Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen. Wer zuerst bis zum 3. Geburtstag Elternzeit nimmt, muss bei der Anmeldung festlegen, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren er sie nehmen will.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz?

Ab der Anmeldung, frühestens aber acht Wochen vor Beginn der Elternzeit (bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag frühestens 14 Wochen vorher), und während der gesamten Elternzeit.

Wird der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet?

Ja. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt zählt bei der Mutter zur Elternzeit, die drei Jahre verlängern sich dadurch nicht.

In wie viele Abschnitte darf ich die Elternzeit aufteilen?

Jeder Elternteil darf seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Einen dritten Abschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

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